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Person berührt einen Zähler im Stromverteilerkasten, der an einer Wand montiert ist.
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So gelingt die Digitalisierung der Energiewende

Digitale Stromzähler für Osnabrück und Wallenhorst

Deutschlandweit werden bis 2032 schrittweise alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler, sogenannte digitale Messgeräte, abgelöst. Diese Umstellung bildet die Grundlage für die Digitalisierung der Energiewende und somit für ein intelligentes Stromnetz. Verbraucher und Unternehmen erhalten einen transparenten Einblick in ihren Stromverbrauch beziehungsweise die Einspeisung ihres Stroms. Zudem können durch digitale Stromzähler die Stromerzeugung, z.B. aus Erneuerbare-Energien-Anlagen und die Nachfrage durch steuerbare Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen besser aufeinander abgestimmt werden.

Für Sie als Verbraucher heißt das:

Neue Zähler gibt es ab sofort für alle, die umbauen oder einen neuen Hausanschluss und Zähler beantragen. Außerdem erhalten bereits diejenigen ein neues Gerät, deren Zähler ohnehin turnusmäßig ausgewechselt werden müsste.

Was ist ein Smart Meter?

Die digitalen Stromzähler werden auch Smart Meter genannt. Bei Smart Metern unterscheidet man grundsätzlich zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys). Welcher dieser digitalen Zähler bei Ihnen verbaut wird, hängt von Ihrem jährlichen Verbrauch bzw. Ihrer maximalen Erzeugungsleistung ab.

Moderne Messeinrichtungen (mME)

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der über ein Display den individuellen Verbrauch anzeigen kann. Außerdem können Sie durch Eingabe einer PIN den Verbrauch der letzten 24 Stunden, der letzten Woche, des letzten Monats, des letzten Jahres und mehr abrufen. Moderne Messeinrichtungen werden bei Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 6.000 kWh eingebaut.

Intelligente Messsysteme (iMSys)

Intelligente Messsysteme bestehen aus einem digitalen Zähler (oft Basiszähler) und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Dadurch können Messwerte sicher und verschlüsselt an den Messstellenbetreiber (in Osnabrück und Wallenhorst ist das die SWO Netz) übertragen werden. Eine Ablesung des Zählerstands ist dann nicht mehr erforderlich. Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh oder einer maximalen Erzeugungsleistung von 7 bis 100 kW erhalten ein intelligentes Messsystem.

Durch ein Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gilt für intelligente Messsysteme ein ähnlich hoher Datenschutzstandard wie bei Kreditkarten. Die Daten werden anonymisiert übertragen, sodass nur Verbrauchsprofile sichtbar werden, aber keine Beziehung zu Personen hergestellt werden kann.

Hinweis zu Schreiben der "Deutschen Messwesen" zum Smart-Meter-Einbau

Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken Osnabrück oder der SWO Netz GmbH – Kundinnen und Kunden sollten Angebote sorgfältig prüfen

Monteur installiert einen Smart Meter mit Steuerbox
Smart Meter mit Steuerbox

Aktuell erreichen uns vermehrt Rückfragen von Kundinnen und Kunden zu Schreiben der „Deutsche Messwesen“ bzw. der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum Einbau sogenannter Smart Meter. In den Schreiben wird auf gesetzliche Vorgaben und mögliche Einsparungen im Zusammenhang mit intelligenten Messsystemen hingewiesen.

Wichtig ist: Diese Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken Osnabrück oder der SWO Netz GmbH und wurden auch nicht in unserem Auftrag verschickt. Bei dem Anbieter handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber dürfen grundsätzlich Smart-Meter-Leistungen anbieten, handeln dabei aber eigenständig.

Kundinnen und Kunden sind nicht verpflichtet, aufgrund eines solchen Schreibens kurzfristig einen Vertrag abzuschließen. Der gesetzliche Smart-Meter-Rollout erfolgt schrittweise. Für den Einbau intelligenter Messsysteme gelten gesetzliche Vorgaben, unter anderem für Haushalte mit höherem Stromverbrauch, Betreiber bestimmter Erzeugungsanlagen sowie für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen.

Wenn bei Ihnen ein verpflichtender Zählerwechsel durch die SWO Netz GmbH ansteht, informieren wir Sie rechtzeitig und direkt. Bitte prüfen Sie Angebote externer Anbieter sorgfältig. Achten Sie dabei insbesondere auf jährliche Kosten, Mindestvertragslaufzeiten, mögliche Zusatzkosten und darauf, ob beworbene Einsparungen in Ihrem konkreten Fall tatsächlich möglich sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 0541/2002-1111 zur Verfügung.

Person berührt einen Zähler im Stromverteilerkasten, der an einer Wand montiert ist.
Smart Meter

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Kundinnen und Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bekommen in den nächsten Jahren eine sogenannte moderne Messeinrichtung. Das ist der Großteil der Osnabrücker Haushalte.

  • Der Einbau der neuen Zähler geschieht im Zuge von erforderlichen Zählerwechseln durch unseren Partner smartOPTIMO.Dieser Link führt zu einer externen Seite

  • Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Zulassungszeit des bisherigen Zählers abgelaufen ist oder es sich um einen Neu- bzw. Umbau handelt.

  • Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch misst. Die Verbrauchswerte werden auf einem zweizeiligen Display angezeigt.

  • Neben dem aktuellen Stromverbrauch können sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen. Es werden bei der mME aber keine Zählerstände nach außen gesendet.

  • Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt stufenweise: Stromkunden mit hohem Verbrauch (Haushalte und Unternehmen) und Betreiber größerer Energieerzeugungsanlagen nehmen beim Einsatz der intelligenten Messsysteme die Vorreiterrolle ein.

  • Hintergrund: Hier ist der Nutzen für den Ausbau des intelligenten Stromnetzes am Größten.

Fragen und Antworten

Alles rund um Smart Meter

Sie haben Fragen zum Smart Meter Rollout? Hier erhalten Sie die Antworten zu allgemeinen Fragen zu Smart Metern, deren Funktionsweise, den Einbau und zu den Besonderheiten zum Pflicht-Rollout.

"Smart Meter", "iMSys", "mME", was ist was?

Unter dem Begriff Smart Meter werden umgangssprachlich alle digitalen Zähler zusammengefasst. Dabei wird zwischen intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen unterschieden.

Die moderne Messeinrichtung erfasst Ihren Verbrauch und zeigt ihn an. Sie kann ihn aber nicht übertragen. Denn: Diese neuen Stromzähler haben keine Internetanbindung. Sie werden bereits heute in Neubauten und bei Umbauten eingebaut. Steht ein turnusmäßiger Wechsel des Zählers an, erhalten Kundinnen und Kunden seit 2018 die moderne Messeinrichtung.

Das intelligente Messsystem hat zusätzlich zum Zähler ein Kommunikationsmodul, damit ist eine Kommunikation zum Energieversorger möglich. Diese Zähler werden seit 2024 insbesondere bei Großverbrauchern sowie Haushalten mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr oder mit einer Erzeugungsanlage von mehr als 7 kW installierter Leistung (z.B. Photovoltaik oder Mini-BHKWs) eingesetzt.

Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die neuen Stromzähler?

Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Digitalisierung der EnergiewendeDieser Link führt zu einer externen Seite“ hat der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen für einen flächendeckenden Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in Deutschland gesetzt.

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der EnergiewendeDieser Link führt zu einer externen Seite (GNDEW) wurde im Mai 2023 den Rechtsrahmen für den Smart-Meter-Rollout grundlegend überarbeitet, vereinfacht und entbürokratisiert.

Eine weitere rechtliche Grundlage bildet das MessstellenbetriebsgesetzDieser Link führt zu einer externen Seite (MSBG).

Wann werden die neuen Zähler eingebaut?

Der Gesetzgeber sieht einen stufenweisen Rollout vor. Bis 2032 sollen deutschlandweit etwa 95 Prozent aller analogen Zähler gegen digitale ausgetauscht sein. In Osnabrück hat die SWO Netz GmbH mit dem Austausch der Zähler im Januar 2018 begonnen.

Seitdem werden die ersten analogen Zähler gegen moderne Messeinrichtungen bei Haushalten mit einem Verbrauch < 6.000 kWh gewechselt. Zum Vergleich: Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht im Durchschnitt rund 4.000 kWh.

Müssen alle Kundinnen und Kunden einen neuen Zähler bekommen?

Ja. Um die Digitalisierung der Energiewende umsetzen zu können, hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass alle Verbraucher in Deutschland bis 2032 sukzessive eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten. Der Einbau ist, also sowohl für die Verbraucher als auch für den grundzuständigen Messstellenbetreiber, nicht freiwillig.

Was bedeutet "Digitalisierung der Energiewende"?

Durch den Einsatz erneuerbarer Energien schwankt die Stromerzeugung. Daher ist ein Kommunikationsnetz erforderlich, das Erzeugung, Verbrauch und Stromnetz selbst miteinander verknüpft. Denn das Stromnetz muss ausreichend Kapazitäten zum Ausgleich bereithalten, damit die Erneuerbaren integriert werden können. Das geht nur, wenn Erzeugungsanlagen und flexible Lasten sichere standardisierte Kommunikationsverbindungen nutzen können.

Brauche ich ein intelligentes Messsystem?

Nicht unbedingt. Ob bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, hängt unter anderem von Ihrem Stromverbrauch ab. Bei einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh ist grundsätzlich ein intelligentes Messsystem vorgesehen. Bei einem geringeren Verbrauch reicht in vielen Fällen eine moderne Messeinrichtung völlig aus.

Haben Sie einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, benötigen Sie ein intelligentes Messsystem.

Kann ich dem Einbau eines intelligenten Messsystems widersprechen?

Nein. Für Haushalte oder Unternehmen mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr oder mit einer Erzeugungsanlage von mehr als 7 kW installierter Leistung ist der Einbau eines iMS gesetzlich vorgeschrieben.

Wer baut die neuen Zähler ein?

Die SWO Netz GmbH ist in Osnabrück grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet Osnabrück, soweit nicht ein dritter Messstellenbetreiber diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt. Als Messstellenbetreiber ist die SWO Netz für Einbau, Betrieb, Wartung und Eichung der Stromzähler verantwortlich. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die SWO Netz mit der smartOPTIMODieser Link führt zu einer externen Seite zusammen.

Wie erfahre ich, wann der Zähler bei mir getauscht wird?

Sie werden zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Zählerwechsel von unserem Dienstleister smartOPTIMODieser Link führt zu einer externen Seite per Post informiert und erhalten einen Terminvorschlag.

Was kostet mich der Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems?

Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos. Eine Ausnahme ist der Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch.

Die Kosten für den Betrieb können Sie unseren Preisblättern entnehmen. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden in den meisten Fällen über Ihre Stromrechnung im Rahmen der Netzkosten abgerechnet.

Eine Beispielrechnung für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh/Jahr finden Sie hier.

Wie funktioniert der neue Stromzähler?
Kann ich meinen Zählerstand auch weiterhin am Gerät selbst ablesen?

Ja, das ist möglich. Am Stromzähler befindet sich ein Display zur Anzeige der Verbrauchsinformationen. Bei intelligenten Messsystemen ist ein Ablesen allerdings nicht mehr notwendig, da der Zählerstand automatisch übermittelt wird.

Verbrauchen die neuen Zähler auch selbst Strom?

Die Zähler werden nicht über die jeweilige Verbrauchsstelle versorgt, sondern greifen die benötigte Energie noch vor der Messung des Stromanschlusses ab.

Wie erhalte ich eine PIN, um meine moderne Messeinrichtung auszulesen

An der modernen Messeinrichtung können Sie die aktuelle Gesamtleistung aller eingeschalteten Elektrogeräte und Verbräuche der Vergangenheit einsehen. Die PIN können Sie bei uns beantragen. Schreiben Sie eine E-Mail an neuestromzaehler@swo-netz.deDieser Link führt zu einer externen Seite unter Angabe von Zählernummer, Anschlussadresse und Name. Wir schicken Ihnen die PIN dann aus Datenschutzgründen per Post.

Benötige ich für die neuen Zähler einen Internetzugang?

Bei einer modernen Messeinrichtung ist kein Internetzugang erforderlich. Möchten Sie ein intelligentes Messsystem nutzen, wird ein Zugang zum Internet benötigt.

Wie sicher sind die neuen Zähler?

Durch ein Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Dieser Link führt zu einer externen Seite gilt für intelligente Messsysteme ein ähnlich hoher Standard wie bei Kreditkarten.

Moderne Messeinrichtungen sind hier im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen weniger kritisch, da sie keine Daten nach außen übermitteln. Sobald diese Stromzähler allerdings dazu verwendet werden, Daten zu übertragen, kommt eine Verschlüsselung zum Einsatz. Die Daten werden anonymisiert übertragen, so dass nur Verbrauchsprofile sichtbar werden, aber keine Beziehung zu Personen hergestellt werden können.

Welche Daten werden von meinem Zähler gespeichert?

Der neue Zähler hat Informationen zum Stromverbrauch des Haushalts bzw. des Unternehmens. Er speichert keine persönlichen Informationen wie bspw. Name, Anschrift o.ä. Nur der Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber und der Stromlieferant haben Zugriff auf personenbezogene Daten.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die zählerbezogenen Daten werden grundsätzlich nach dem Minimal-Prinzip gespeichert – das bedeutet „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Auch die Speicherdauer richtet sich dabei nach unseren allgemeinen Vorgaben der Datenspeicherung für Geschäftszwecke (z.B. rückwirkende Abrechnung oder Rechnungskorrektur). Die Daten werden auch nur an die für die Belieferung zuständigen Unternehmen weitergeleitet, wie dem zuständigen Netzbetreiber oder dem Stromlieferanten.

Gibt es weiterhin eine jährliche Ablesung?

Nein, da die Ablesung bei einem iMS nicht mehr erforderlich ist. Die jährliche Ablesung findet jedoch weiterhin für Gas und Wasser statt.

Ich möchte freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen. Wann erfahre ich, wann mein Zähler getauscht wird?

Ab Anfang 2025 können Sie den freiwilligen Einbau eines iMSys beantragen, auch wenn beispielsweise Ihr Verbrauch unter 6.000 kWh/Jahr liegt. Der Einbau muss innerhalb von vier Monaten erfolgen. Den konkreten Termin erhalten Sie 14 Tage vorher von unserem Partner smartOPTIMO. Dieser Link führt zu einer externen Seite

Was kostet ein iMSys?

Beispielrechnung für den Einbau eines intelligenten Messsystems

Sie verbrauchen jährlich unter 6.000 kWh Strom oder haben eine Erzeugungsanlage mit weniger als 7 kW installierter Leistung und möchten sich freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen? Hier informieren wir Sie über die anfallenden Kosten. Die Preise für andere Nutzergruppen finden Sie in unseren Preisblättern.

LeistungKosten
Einbau, einmalig100,00 Euro brutto je Zählstelle
Betrieb, jährlich30,00 Euro brutto pro Jahr pro Zählstelle

So läuft der Rollout

Aktueller Stand des Rollouts in Osnabrück und Wallenhorst

Im Jahr 2025 begann der Pflicht-Rollout der intelligenten Messsysteme für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh oder einer Erzeugungsleistung von 7 bis 100 kW. Bis 2030 sollen mindestens 95 % der Messstellen damit ausgestattet sein. Bei dem Austausch der Zähler unterstützt uns unser Partner smartOPTIMODieser Link führt zu einer externen Seite.

Eine Einblick in den aktuellen Stand erhalten Sie in der untenstehenden Tabelle. (Stand: 3. Quartal 2026)

Gesamtzahl der Messlokationen in Osnabrück und Wallenhorst126.465
Anzahl der bereits eingebauten intelligenten Messsysteme6.070
Anzahl der bereits eingebauten modernen Messeinrichtungen 58.714
Lächelnder Mann mit braunem Haar und Bart steht neben einem großen Fenster.
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Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch

Zuerst wurden nur Zähler auf ein intelligentes Messsystem umgerüstet, deren Jahresverbrauch über 6.000 kWh liegt bzw. deren installierte Leistung mehr als 7 kW beträgt. Seit dem Jahr 2025 können auch Haushalte oder Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh bzw. einer Leistung unter 7 kW kostenpflichtig ein intelligentes Messsystem erhalten.

Ein intelligentes Messsystem können Sie kostenpflichtig über unser Netzportal beantragen.

Zum Netzportal

Visualisierung der Verbrauchsdaten

Gemäß §21 MsbG haben Besitzer eines intelligenten Messsystems Anspruch auf eine Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens.

Unser Webportal bietet Ihnen die Möglichkeit, die Daten Ihres intelligenten Messsystems nach gesetzlicher Vorgabe zu visualisieren, wodurch Sie Transparenz über Ihre Energieverbräuche erhalten.

Wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Zählernummer an neuestromzaehler@swo-netz.de, um Ihren Token zur Selbstregistrierung für das Webportal zu erhalten. Diesen schicken wir Ihnen anschließend per Post zu.

§14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

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Erfahren Sie, was steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sind, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie von reduzierten Netzentgelten profitieren können.

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Unser Partner smartOPTIMO unterstützt Sie gerne bei Fragen zum Zählerwechsel oder Ihrer Terminvereinbarung.

Zum Zählerservice der smartOPTIMODieser Link führt zu einer externen Seite

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Sie haben weiterführende Fragen zum Smart Meter Rollout, technische Rückfragen zu Ihrem Zähler oder Anfragen zum PIN oder Token? Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter:

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Informationen zu Intelligenten Messsystemen

Intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, schaffen die Grundlage für eine digitale und zukunftsfähige Energieversorgung.

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