Darstellung eines Drehstromzählers "Easymeter"

Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Mit Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeichern steigt der Strombedarf in vielen Haushalten. Die Regelungen des § 14a EnWG sorgen dafür, dass diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zuverlässig und zukunftssicher in das Stromnetz integriert werden können. 

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie Informationen zu den geltenden Rahmenbedingungen.




Allgemeine Informationen

Zu den steuerbaren Verbrauchern gemäß §14a ENWG zählen hauptsächlich 


  • private Ladeeinrichtungen für E-Autos



  • Wärmepumpen,
  • Anlagen zur Raumkühlung,
  • Anlagen zur Speicherung von Energie aus dem Stromnetz, die mehr als 4,2kW Netzanschlussleistung besitzen,

die ab dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden.

Mehrere kleine Anlagen vom gleichen Typ, bspw. Wärmepumpen, werden zusammengerechnet und fallen ab mehr als 4,2kW unter das Gesetz. Alle anderen Haushaltsverbraucher sind nicht davon betroffen.



Steuerbare Verbraucher gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) sind beim Netzbetreiber meldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt über unser Kundenportal. Die steuerbaren Verbraucher müssen für den Netzbetreiber steuerbar sein. Dafür muss der Zählplatz und die steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß unserer technischen Anschlussbedingungen vorbereitet sein.


Der Netzbetreiber darf den Strombezug der Anlage bei Engpässen auf bis zu 4,2kW reduzieren. Der steuerbare Verbraucher wird nicht abgeschaltet. Es kann weiterhin mit verminderter Leistung bspw. das E-Auto geladen oder die Wärmepumpe betrieben werden. Diese Regelung ist nur für Notfälle anwendbar, in denen eine akute Überlastung eines Netzbereichs festgestellt wird. Die Bundesnetzagentur rechnet allenfalls mit geringen Einschränkungen und unwesentlichen Komforteinbußen. Andere normale Haushaltsverbrauche sind weiterhin nicht steuerbar durch den Netzbetreiber.


Ja, im Gegenzug für die vereinbarte netzorientierte Steuerung zahlen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt. Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Veröffentlichungspflichten in der Rubrik Stromnetz unter Netzentgelte.


Steuerbarkeitscheck für Photovoltaik-Anlagen


Wichtige Informationen für Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen


Damit die Stromversorgung auch in Zukunft sicher, stabil und effizient bleibt, müssen bestimmte Erzeugungsanlagen technisch steuerbar sein. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Steuerbarkeit regelmäßig zu überprüfen. Hintergrund ist, dass es mit dem Ausbau der Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien zu Belastungen des Stromnetzes kommen kann. 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum sogenannten Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).




Mit dem stetigen Ausbau von Photovoltaik-Anlagen wird es immer wichtiger, das Stromnetz aktiv zu steuern. Bei hoher Einspeisung – zum Beispiel an sonnigen Tagen – kann es lokal zu Netzengpässen kommen.


Der Gesetzgeber verpflichtet Netzbetreiber daher sicherzustellen, dass bestimmte Anlagen im Bedarfsfall ferngesteuert geregelt werden können.

Das Ziel:

  • Versorgungssicherheit gewährleisten
  • Netzüberlastungen vermeiden
  • Erneuerbare Energien effizient integrieren



Der Steuerbarkeitscheck betrifft insbesondere:

  • PV-Anlagen mit einer bestimmten installierten Leistung (in der Regel über 25 kW bzw. je nach gesetzlicher Vorgabe/Netzanschlussbedingungen)[BK1.1][SP1.2]
  • Anlagen, die bereits steuerbar sein müssen oder künftig steuerbar ausgestattet werden müssen
  • Anlagen mit Direktvermarktung oder Einspeisemanagement



Der Ablauf ist einfach und für Sie in der Regel unkompliziert:

  1. Durchführung des Tests: Wir prüfen aus der Ferne, ob Ihre Anlage wie vorgesehen steuerbar ist (z. B. Reduzierung der Einspeiseleistung).
  2. Auswertung: Wir analysieren, ob die Steuerung korrekt umgesetzt wird.
  3. Rückmeldung: Bei Bedarf informieren wir Sie über das Ergebnis und mögliche Maßnahmen.


In den meisten Fällen ist kein Eingreifen Ihrerseits erforderlich.

Der eigentliche technische Test dauert in der Regel zwischen 15 und 45 Minuten. Der gesamte Prüfzeitraum kann sich jedoch über ein größeres Zeitfenster erstrecken, um optimale Bedingungen sicherzustellen.

Wichtig: Die Einschränkung der Einspeisung erfolgt nur kurzfristig und in minimalem Umfang

Eine finanzielle Entschädigung ist nicht vorgesehen, da der Eingriff nur sehr kurz erfolgt und somit keine nennenswerten Ertragsverluste entstehen. Sollte es im Ausnahmefall zu relevanten Abregelungen kommen, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung (z. B. nach EEG).


Wenn festgestellt wird, dass Ihre Anlage nicht ordnungsgemäß steuerbar ist, kann dies folgende Konsequenzen haben:

  1. Aufforderung zur technischen Nachrüstung oder Anpassung
  2. mögliche Einschränkungen beim Netzanschlussbetrieb
  3. Im Extremfall:




    • Abregelung der Einspeisung
    • Einschränkung der Einspeisevergütung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben



Wichtig: Unser Ziel ist immer, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. 

Sollte es Probleme mit Ihrer Anlage geben, kontaktieren wir Sie.

In den meisten Fällen: nichts.

Nur wenn Ihre Mitwirkung erforderlich ist und technische Anpassungen notwendig werden informieren wir Sie aktiv

Auch wenn der Steuerbarkeitscheck eine gesetzliche Pflicht ist, profitieren Sie indirekt. Denn durch die korrekte Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen ergibt sich ein stabileres Stromnetz mit höherer Versorgungssicherheit und einer langfristig besseren Integration erneuerbarer Energien. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende!


Bei Fragen zum Steuerbarkeitscheck melden Sie sich gerne telefonisch bei uns:

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Details zu steuerbaren Verbrauchseinheiten

Aktuelle Informationen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinheiten

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