Neue Regelungen
Informationen zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Allgemeine Informationen
Zu den steuerbaren Verbrauchern gemäß §14a ENWG zählen hauptsächlich
- private Ladeeinrichtungen für E-Autos
- Wärmepumpen,
- Anlagen zur Raumkühlung,
- Anlagen zur Speicherung von Energie aus dem Stromnetz, die mehr als 4,2kW Netzanschlussleistung besitzen,
Mehrere kleine Anlagen vom gleichen Typ, bspw. Wärmepumpen, werden zusammengerechnet und fallen ab mehr als 4,2kW unter das Gesetz. Alle anderen Haushaltsverbraucher sind nicht davon betroffen.
Steuerbare Verbraucher gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) sind beim Netzbetreiber meldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt über unser Kundenportal. Die steuerbaren Verbraucher müssen für den Netzbetreiber steuerbar sein. Dafür muss der Zählplatz und die steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß unserer technischen Anschlussbedingungen vorbereitet sein.
Der Netzbetreiber darf den Strombezug der Anlage bei Engpässen auf bis zu 4,2kW reduzieren. Der steuerbare Verbraucher wird nicht abgeschaltet. Es kann weiterhin mit verminderter Leistung bspw. das E-Auto geladen oder die Wärmepumpe betrieben werden. Diese Regelung ist nur für Notfälle anwendbar, in denen eine akute Überlastung eines Netzbereichs festgestellt wird. Die Bundesnetzagentur rechnet allenfalls mit geringen Einschränkungen und unwesentlichen Komforteinbußen. Andere normale Haushaltsverbrauche sind weiterhin nicht steuerbar durch den Netzbetreiber.