Erklärung zur Barrierefreiheit

Die SWO Netz GmbH sind bemüht, ihre Online-Angebote im Einklang mit § 9 Absatz 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 9 Absatz 3 NBGG im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.swo-netz.de, das Netzportal sowie die Inhalte der Veröffentlichungspflichten.

Technologie

Die Barrierefreiheit dieser Webseiten hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Webseite sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 Absatz 1 NBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Bilder
  • PDF-Dokumente
  • Videos
  • iFrames
  • Geodaten

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. alternative Bildbeschreibungen (wird kontinuierlich behoben)
  2. Kontrastverhältnis von Text und Bildern teilweise nicht ausreichend (wird kontinuierlich behoben)
  3. PDF-Dokumente können nur schwer im Nachhinein barrierefrei umgestaltet werden. (Zukünftige PDF-Dateien werden barrierearm eingestellt.)
  4. Videos auf den oben genannten Seiten sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdesprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Webseiten. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden. (Zukünftige Videos werden mit vorlesbaren Texten ergänzt.)
  5. Korrekte Auszeichnung von HTML-Strukturelementen in Teilen fehlerhaft (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)
  6. Inhalte durch Tastatur-Bedienung in Teilen nicht zugänglich (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)
  7. Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)
  8. Nicht alle Inhalte können direkt in den Webseiten gepflegt werden, sondern müssen über iFrames aus Drittsystemen eingebunden werden. (Ablösung der Einbindung per iFrame, so fern technisch möglich)
  9. Kartendarstellungen (Geodaten-Applikationen) sind naturgemäß nicht für blinde Menschen darstellbar

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt und zuletzt am 05.06.2025 überarbeitet.

Sie bezieht sich auf eine vereinfachte, stichprobenartige Konformitätsprüfung der BITV von Juni 2025, bei der eine reduzierte Webseitenauswahl geprüft wurde. Die tiefergehende Prüfung basiert auf einer Selbstbewertung.

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