Februar 2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Seite erläutert unsere Verpflichtungen als SWO Netz GmbH zur digitalen Barrierefreiheit in ganz Europa und gibt den Konformitätsstatus mit den geltenden Vorschriften und Standards an, einschließlich der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Web (Richtlinie (EU) 2016/2102), den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Geltungsbereich:



Diese Information zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden digitalen Angebote der SWO Netz GmbH: 

Webseite


Kundenportale: 


Die Erklärung umfasst damit sämtliche öffentlich zugänglichen Bereiche dieser Angebote, soweit sie von der SWO Netz GmbH verantwortet und betrieben werden.









1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die angebotenen Dienstleistungen dienen:

  • der Informationsbereitstellung über das Unternehmen sowie die angebotenen Tarife/Produkte
  • der Bereitstellung von Informationen für die Kontaktaufnahme zum Unternehmen,
  • der Kontaktaufnahme z.B. über den Chatbot,
  • dem Abschluss von Verträgen über folgende Produkte und Dienstleistungen z. B.  Netzanschlüsse für Wohngebäude oder Garagenparks, Anfragen von Wasser-Standrohren, gewerbliche Glasfaseranschlüsse, Wechsel auf ein intelligentes Messsystem, sowie die Meldung von Zählerständen und Abrechnung. 


2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind: 

Anpassbar


Die Inhalte unserer digitalen Angebote sind in einer sinnvollen Reihenfolge angeordnet und sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar. Unsere digitalen Angebote können unabhängig von der Bildschirmausrichtung genutzt werden. Die Strukturierung von Überschriften und Listen ist auf den digitalen Angeboten größtenteils barrierefrei umgesetzt. Vereinzelt gibt es noch Einschränkungen (s. Ziffer 4).

Tastaturbedienbar


Unsere digitalen Angebote sind so gestaltet, dass sie auf nahezu allen Seiten ohne Maus nutzbar sind sowie keine Tastaturfallen existieren.

Unterscheidbar


Darüber hinaus ist die digitalen Angebote so gestaltet, dass Inhalte auch ohne Farben vollständig nutzbar sind. Textinhalte lassen sich ohne Funktionsverlust auf bis zu 200% vergrößern. Es wird bewusst auf Schriftgrafiken verzichtet. Zudem passen sich die Inhalte automatisch an verschiedenen Bildschirmgrößen an und brechen bei Bedarf um. Grafische Bedienelemente verfügen über ausreichende Kontraste und die Textabstände lassen sich individuell anpassen. Eingeblendete Inhalte sind vollständig bedienbar.

Navigierbar


Eindeutige und beschreibende Dokumententitel unterstützen die Orientierung innerhalb der digitalen Angebote. Überschriften und Beschriftungen sind klar formuliert. Darüber hinaus gibt es eine überwiegend schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung.

Die aktuelle Position des Fokus ist auf den meisten Seiten deutlich, d. h. es gibt eine nachvollziehbare Strukturierung die inhaltliche Bedeutung und Bedienbarkeit vereint

Lesbar


Unsere digitalen Angebote sind größtenteils gut lesbar. Wörter und Abschnitte in anderer Sprache sind korrekt ausgezeichnet. Dadurch können assistive Technologien die richtige Aussprache und Sprachumstellung gewährleisten.

Vorhersehbar


Bei der Eingabe von Daten oder der Nutzung von Bedienelementen treten keine unerwarteten Kontextänderungen auf. Navigationsstrukturen sind konsistent aufgebaut und die Bezeichnungen von Links, Buttons und Formularfeldern bleiben über verschiedene Seiten hinweg einheitlich.

Dokumentation und Support


Die Angaben zur Barrierefreiheit und Kompatibilität mit assistiven Technologien sind dokumentiert.

Anfälle


Visuelle Inhalte, die zu Anfällen führen könnten – wie flackernde Elemente – werden bewusst vermieden. Dies dient dem Schutz insbesondere von Personen mit lichtempfindlicher Epilepsie.

Kompatibilität


Die digitalen Angebote bieten eine hohe Kompatibilität mit assistiven Technologien, da die zugrunde liegende Syntax auf nahezu allen Seiten korrekt umgesetzt wurde.

Benutzerpräferenzen


Unsere digitalen Angebote reagieren auf benutzerdefinierte Einstellungen weitgehend barrierefrei.

Eingabemodalitäten


Die Texte, die auf den digitalen Angeboten als Beschriftungen angezeigt werden, sind technisch so eingebunden, dass sie Teil des zugänglichen Namens sind und somit von Hilfsmitteln wie Screenreadern erfasst werden können.

Eingabeunterstützung


Bei der Eingabe von Daten werden teilweise fehlerhafte Angaben erkannt und klar gekennzeichnet. Auf den digitalen Angeboten sind die Beschriftungen von Formularelementen teilweise vorhanden. Darüber hinaus werden teilweise unterstützende Hinweise zur Fehlervermeidung und Fehlererkennung bereitgestellt.

3. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen

Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.

Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassende Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.

Unsere über unsere digitalen Angebote erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind weitestgehend mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.

Unsere digitalen Angebote und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit weitestgehend auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des BFSG sowie der BFSGV:

  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
  • Dateiformate von Büroanwendungen (z. B.: PDF), die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
  • Inhalte von Dritten (z. B. iFrames), die von der SWO Netz GmbH weder finanziert, noch entwickelt werden, noch unserer Kontrolle unterliegen.


4. Nicht barrierefreie Inhalte

Unsere digitalen Angebote sind teilweise mit den Anforderungen der EU-Richtlinie EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines - WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA - vereinbar. Nicht konforme Inhalte und Funktionen sind nachfolgend zusammen mit den geplanten Maßnahmen aufgeführt. 

  • Bilder
  • PDF-Dokumente
  • Videos
  • iFrames
  • Geodaten






Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:


  1. alternative Bildbeschreibungen (wird kontinuierlich behoben)
  2. Kontrastverhältnis von Text und Bildern teilweise nicht ausreichend (wird kontinuierlich behoben)
  3. PDF-Dokumente können nur schwer im Nachhinein barrierefrei umgestaltet werden. (Zukünftige PDF-Dateien werden barrierearm eingestellt.)
  4. Videos auf den oben genannten Seiten sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdesprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Webseiten. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden. (Zukünftige Videos werden mit vorlesbaren Texten ergänzt.)
  5. Korrekte Auszeichnung von HTML-Strukturelementen in Teilen fehlerhaft (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)
  6. Inhalte durch Tastatur-Bedienung in Teilen nicht zugänglich (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)
  7. Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)
  8. Nicht alle Inhalte können direkt in den Webseiten gepflegt werden, sondern müssen über iFrames aus Drittsystemen eingebunden werden. (Ablösung der Einbindung per iFrame, so fern technisch möglich)
  9. Kartendarstellungen (Geodaten-Applikationen) sind naturgemäß nicht für blinde Menschen darstellbar











5. Erstellung und Prüfverfahren


Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt und zuletzt am 17.02.2026 überarbeitet.


Prüfverfahren:

  • Selbsteinschätzung anhand WCAG 2.2 AA / EN 301 549
  • Tool‑gestützte Tests (u. a. Lighthouse, WAVE)
  • Manuelle Prüfungen (Tastatur, ... )


Zuletzt geprüft: 17.01.2026

6. Rückmeldung und Kontakt

Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Inhalte in einer barrierefreien Alternative (z.B. in leichter Sprache, als zugängliches PDF oder als Audio)? Bitte melden Sie sich per Kontaktformular oder an: 

SWO Netz GmbH 

Digitale Barrierefreiheit 

Alte Poststraße 9, 

49074 Osnabrück 









E-Mail: info@swo-netz.de 

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu beantworten.



















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Wenn Sie eine Antwort möchten, nennen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse:

Hinweis. Unsere Datenschutzerklärung schließt grundsätzlich eine Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte aus.

7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)

Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 6970

E-​Mail: kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de









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