Alle Informationen für Anlagenbetreiber und Einsatzverantwortliche
Redispatch 2.0
Seit dem 1. Oktober 2021 werden im Rahmen des Redispatch 2.0 alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung zur Vermeidung von Netzengpässen herangezogen. Auch Anlagen kleiner 100 kW, die jederzeit durch den Verteilnetzbetreiber fernsteuerbar sind, können mit einbezogen werden. Dies schließt nicht nur konventionelle, sondern auch Erneuerbare Energie- und KWK-Anlagen mit ein. Hier finden Sie als Marktpartner die wichtigen Informationen.
Fragen & Antworten
Ziel der Redispatch-Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Dabei wird in die Erzeugungsleistung der Anlagen eingegriffen, um eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden.
Der Ausbau fluktuierender Stromerzeuger und die damit einhergehende Dezentralisierung ließen jedoch die Anzahl und die Kosten erforderlicher Redispatch-Maßnahmen zuletzt stark ansteigen. Dem soll die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetztes (NABEG) vom 13. Mai 2019 entgegenwirken. Mit der Novelle gehen Anpassungen weiterer Gesetze unter anderem des EnWG, des EEG und des KWKG einher.
Durch das neue System „Redispatch 2.0“ sollen die erforderlichen Redispatch-Mengen und somit die entstehenden Gesamtkosten reduziert werden. Dies gewährleistet eine sichere und kosteneffiziente Versorgung mit Strom und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende.
Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) werden die Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Dies ist ab dem 01. Oktober 2021 umzusetzen und betrifft nach aktuellem Stand alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW oder jederzeit fernsteuerbare Erzeugungs- und Speicheranlagen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für alle Marktpartner.
Ziel ist es, deutschlandweit ein präventives Engpassmanagement in der Elektrizitätsversorgung aufzubauen. Im zukünftigen Prozess wird der Netzzustand durch die Energieversorger deshalb für einen Planungshorizont von ca. 36 Stunden im Voraus bestimmt und bei Bedarf optimiert. Dafür sind Last- und Einspeiseprognosen notwendig. Werden Engpässe erkannt, sind diese durch die Netzbetreiber mithilfe kostenoptimaler Maßnahmen zu beheben. Dazu muss der Netzbetreiber auf sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Leistung von ab 100 kW zurückgreifen. Neu ist im zukünftigen Prozess auch, dass die Maßnahmen bilanziell und energetisch auszugleichen sind, sodass dem Anlagenbetreiber durch Steuerungseingriffe keine Nachteile entstehen.
Die Regelungen gelten für sämtliche Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 kW. Maßgeblich für die Leistungsgrenze von 100 kW sind die gesetzlichen Begriffsdefinitionen in den einschlägigen Vorschriften (z.B. EEG und KWKG). Netzersatzanlagen, die ausschließlich für die Eigenversorgung vorgesehen sind, müssen nach aktueller Leseart der Festlegungen nicht am laufenden Prozess teilnehmen. Auch für diese gilt jedoch die Verpflichtung zur Stammdatenlieferung. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sind derzeit noch nicht standardmäßig zur Teilnahme verpflichtet. Netzbetreiber können diese bei Bedarf jedoch ebenfalls einbeziehen.
Sie als Anlagenbetreiber sind für die Erfüllung sämtlicher regulatorischer Anforderungen im Kontext Redispatch 2.0 für Ihre Erzeugungsanlagen verantwortlich. Die Rollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers einer technischen Ressource (BTR) liegen nativ bei Ihnen.
Es steht Ihnen jedoch frei, für die operativen Aufgaben des EIVs und BTRs einen Dienstleister zu beauftragen. Der BDEW hat hierzu eine offene Liste mit Anbietern erstellt, ein Dokument zum Download befindet sich am Ende dieser Webseite.
Im Rahmen der Einführung wurde alle Anlagenbetreiber bereits kontaktiert. Ihne Kontakt- und Anlagendaten werden zukünftig über den standardisierten Anmeldeprozess für Erzeugungsanlagen aufgenommen. Die Anmeldung einer Anlage geschieht online über unser Netzportal.
Grundsätzlich sind keine Anpassungen an der Anlage vorzunehmen. Mit konkreten Anforderungen kommen wir je nach Bedarf auf Sie zu.
Der Anlagenbetreiber ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die eine Anlage betreibt (derjenige, der die technische und wirtschaftliche Verantwortung für die Anlage trägt). Er ist verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher regulatorischer Anforderungen im Kontext Redispatch 2.0, die sich auf Erzeugungsanlagen beziehen. Es ist möglich für die operativen Aufgaben einen sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) zu beauftragen. Für den Betrieb einer technischen Ressource (beispielsweise die Abstimmung von Ausfallarbeiten im Fall von Abregelungen) kann außerdem ein Betreiber (BTR) benannt werden.
Der Betreiber einer technischen Ressource ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von technischen Ressourcen. Diese Marktrolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt.
- Angabe der Marktpartner-ID als Einsatzverantwortlicher (BDEW-Codes)
- Kommunikation der Stammdaten über connect+:
- Abrufart (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
- Bilanzierungsmodell (Planwert- oder Prognosemodell)
- Abrechnungsmodell (Spitz, Spitz light, Pauschal)
- Bereitstellung der Anlagenstammdaten, Planungsdaten (Planwertmodell), Nichtbeanspruchbarkeiten und ggf. Echtzeitdaten nach BK6-20-061
- Angabe der Marktpartner-ID als Betreiber der technischen Ressource (BDEW-Codes)
- Aufbau der Marktkommunikation mit der SWO Netz als Anschlussnetzbetreiber (Kontakt: clearing@swo-netz.de)
Der Stammdatenaustausch ist Aufgabe des EIVs. Die Registrierung für das Produktivsystem ist für alle Marktrollen freigeschaltet. Hier können Sie sich registrieren: RAIDA Service Client
Unsere Marktpartner-ID finden Sie über BDEW-Codes.
Wenn Sie an einem Kommunikationstest interessiert sind, kontaktieren Sie uns gerne über die unten aufgeführte Telefonnummer.
Definitionen
Natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die eine Anlage betreibt (derjenige, der die technische und wirtschaftliche Verantwortung für die Anlage trägt). Er ist verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher regulatorischer Anforderungen im Kontext Redispatch 2.0, die sich auf Erzeugungsanlagen beziehen. Es ist möglich für die operativen Aufgaben einen sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) zu beauftragen. Für den Betrieb einer technischen Ressource (beispielsweise die Abstimmung von Ausfallarbeiten im Fall von Abregelungen) kann außerdem ein Betreiber (BTR) benannt werden.
Der Einsatzverantwortliche ist verantwortlich für den Einsatz von steuerbaren Ressourcen (SR). Er ist außerdem verantwortlich für die Übermittlung von Stamm- und Plandaten der SR. Diese Marktrolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt.
Der Betreiber einer technischen Ressource ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von technischen Ressourcen. Diese Marktrolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt.
Dienstleistungsunternehmen, das den techn. und/oder kaufm. Betrieb einer Anlage abwickelt (z. B. Monitoring, Steuerung von Wartung und Instandhaltung). Der Betriebsführer könnte z.B. die Rolle des BTR übernehmen.
Energiehandelsunternehmen, das die erzeugten Strommengen, in der Regel unstrukturiert, abnimmt und an Endkunden oder Großhandelsmärkte liefert. Der Direktvermarkter könnte z.B. die Rolle des EIV übernehmen.
Im Rahmen des Redispatch 2.0 wird je Marktrolle eine Marktpartner ID benötigt, welche dann als Marktteilnehmer mit der dazugehörigen Rolle identifiziert werden kann.
Weitere Informationen des BDEW für Anlagenbetreiber zur Marktpartner-ID im Redispatch 2.0
Entsprechende Codes über den BDEW beantragen
Die Ermittlung der Ausfallarbeit sollte in Abhängigkeit der Erzeugungsart (Wind, PV, Bio, usw.), der Größe der Technischen Ressource bzw. Steuerbaren Ressource und vorhandener Messwerte für Windgeschwindigkeiten und Solarstrahlung erfolgen.
Dafür gibt es 3 Varianten:
- Spitzabrechnung: Gemessene Wetterdaten an der Anlage
- Spitzabrechnung light: Anlagen-/ standortspezifische Referenzmesswerte oder Wetterdaten
- Pauschalabrechnung: Letzter ¼-h-Wert vor der Maßnahme (Standardmodell)
Im Planwertmodel liefert der Anlagenbetreiber oder Einsatzverantwortliche seinem Netzbetreiber die Prognosen für eine Anlage, die so genannten Planungsdaten. Im Prognosemodell hingegen erstellt der Netzbetreiber die Prognose für die jeweilige Anlage selbst (Standardmodell).
Es existieren zwei Arten für einen Redispatch-Abruf. Je nach Abrufarten werden unterschiedliche Daten vom EIV benötigt. Im Duldungsfall steuert der anweisende Netzbetreiber die Anlage und schickt das Steuersignal direkt zur Anlage (Standardfall). Im Aufforderungsfall schickt der auffordernde Netzbetreiber ein Signal an den Einsatzverantwortlichen und dieser steuert die Anlage anschließenden selbst.
Eine technische Ressource (TR) ist ein technisches Objekt, das Strom verbraucht und/oder erzeugt. Eine steuerbare Ressource (SR) wirkt auf mindestens einen Netzanschlusspunkt und ist steuerbar. Jede TR und SR erhält eine ID zur eindeutigen Identifikation.