Damit alles richtig läuft
Zählerbefundprüfung
Jeder Kunde im Netzgebiet der SWO Netz GmbH kann mit begründetem Interesse an der Messrichtigkeit seiner Messeinrichtung im Strom-, Gas- oder Wassernetz eine amtliche Befundprüfung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle nach § 40 Abs. 3 MessEG verlangen.
Hier gelangen Sie zu den Informationen der Befundprüfung von
Befundprüfung Stromzähler
Es steht es Ihnen frei zur Wahl, bei welcher Prüfstelle Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach § 8 Abs. 2 StromGVV verpflichtet sind, uns mit Antragsstellung zu benachrichtigen, falls Sie den Antrag auf Prüfung nicht bei uns einreichen.
Die Befundprüfung für das Stromnetz umfasst:
- die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Mess- und Eichverordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung)
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung)
- die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandler)
Eine Befundprüfung ist stets vorkassenpflichtig
Deswegen bitten wir Sie, den Antrag auf Befundprüfung ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden und die Prüfgebühr unter Angabe des Stichwortes „Befundprüfung“ auf folgendes Konto zu überweisen:
SWO Netz GmbH
Bank: Sparkasse Osnabrück
IBAN: DE15265501050000068791
BIC: NOLADE22XXXX
Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Nach § 8 Abs. 2 StromGVV fallen die Kosten dem Verteilnetzbetreiber zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Werden die Fehlergrenzen eingehalten, trägt der Antragssteller die anfallenden Kosten.
Selbstverständlich werden wir Ihnen demnach die Prüfgebühr zurückerstatten, wenn die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet und das Messgerät keine Manipulation oder Beschädigung aufweist.
Befundprüfung Erdgaszähler
Es steht es Ihnen frei zur Wahl, bei welcher Prüfstelle Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach § 8 Abs. 2 GasGVV verpflichtet sind, uns mit Antragsstellung zu benachrichtigen, falls Sie den Antrag auf Prüfung nicht bei uns einreichen.
Die Befundprüfung für das Gasnetz umfasst:
- die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Mess- und Eichverordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung),
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung) und
- die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandler)
Eine Befundprüfung ist stets vorkassenpflichtig
Deswegen bitten wir Sie, den Antrag auf Befundprüfung ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden und die Prüfgebühr unter Angabe des Stichwortes „Befundprüfung“ auf folgendes Konto zu überweisen:
SWO Netz GmbH
Bank: Sparkasse Osnabrück
BIC: NOLADE22XXXX
IBAN: DE15265501050000068791
Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Nach § 8 Abs. 2 GasGVV fallen die Kosten dem Verteilnetzbetreiber zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Werden die Fehlergrenzen eingehalten, trägt der Antragssteller die anfallenden Kosten.
Selbstverständlich werden wir Ihnen demnach die Prüfgebühr zurückerstatten, wenn die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet und das Messgerät keine Manipulation oder Beschädigung aufweist.
Befundprüfung Wasserzähler
Es steht es Ihnen frei zur Wahl, bei welcher Prüfstelle Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach § 19 Abs. 1 und 2 AVBWasserV verpflichtet sind, uns mit Antragsstellung zu benachrichtigen, falls Sie den Antrag auf Prüfung nicht bei uns einreichen.
Die Befundprüfung im Wassernetz umfasst:
- die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Mess- und Eichverordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung),
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung) und
- die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandler)
Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Nach § 19 Abs. 1 und 2 AVBWasserV fallen die Kosten dem Verteilnetzbetreiber zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Werden die Fehlergrenzen eingehalten, trägt der Antragssteller die anfallenden Kosten.
Selbstverständlich werden wir Ihnen demnach die Prüfgebühr zurückerstatten, wenn die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet und das Messgerät keine Manipulation oder Beschädigung aufweist.
Wir weisen darauf hin, dass:
- Wasserzähler unmittelbar nach dem Ausbau dicht zu verschließen sind,
- zwischen dem Ausbau und der messtechnischen Prüfung eine Frist von 14 Tagen nicht überschritten werden soll,
- keine weitere aussagekräftige messtechnische Prüfung des Messgerätes mehr möglich ist, da die Befundprüfung eine innere Beschaffenheitsprüfung beinhaltet (d.h. Öffnen und Demontieren des Messgerätes),
- die Kosten der Befundprüfung durch den Antragsteller zu tragen sind, wenn der Zähler die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 MessEG erfüllt.
Ihr Ansprechpartner

49074 Osnabrück