
Damit alles richtig läuft
Zählerbefundprüfung
Jeder Kunde im Netzgebiet der SWO Netz GmbH kann mit begründetem Interesse an der Messrichtigkeit seiner Messeinrichtung im Strom-, Gas- oder Wassernetz eine amtliche Befundprüfung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle nach § 40 Abs. 3 MessEG verlangen.
Hier gelangen Sie zu den Informationen der Befundprüfung von
Befundprüfung Stromzähler
Es steht es Ihnen frei zur Wahl, bei welcher Prüfstelle Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach § 8 Abs. 2 StromGVV verpflichtet sind, uns mit Antragsstellung zu benachrichtigen, falls Sie den Antrag auf Prüfung nicht bei uns einreichen.
Die Befundprüfung für das Stromnetz umfasst:
- die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Mess- und Eichverordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung)
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung)
- die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandler)
Für die Abwicklung und Durchführung der Zählerbefundprüfung ist unser Dienstleister für Messtechnik smartOPTIMO GmbH & Co. KG verantwortlich. Weitere Informationen zum Ablauf und der Beantragung einer Zählerbefundprüfung finden Sie auf der Website von smartOPTIMO.
Befundprüfung Erdgaszähler
Es steht es Ihnen frei zur Wahl, bei welcher Prüfstelle Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach § 8 Abs. 2 GasGVV verpflichtet sind, uns mit Antragsstellung zu benachrichtigen, falls Sie den Antrag auf Prüfung nicht bei uns einreichen.
Die Befundprüfung für das Gasnetz umfasst:
- die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Mess- und Eichverordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung),
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung) und
- die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandler)
Für die Abwicklung und Durchführung der Zählerbefundprüfung ist unser Dienstleister für Messtechnik smartOPTIMO GmbH & Co. KG verantwortlich. Weitere Informationen zum Ablauf und der Beantragung einer Zählerbefundprüfung finden Sie auf der Website von smartOPTIMO.
Befundprüfung Wasserzähler
Es steht es Ihnen frei zur Wahl, bei welcher Prüfstelle Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach § 19 Abs. 1 und 2 AVBWasserV verpflichtet sind, uns mit Antragsstellung zu benachrichtigen, falls Sie den Antrag auf Prüfung nicht bei uns einreichen.
Die Befundprüfung im Wassernetz umfasst:
- die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Mess- und Eichverordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung),
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung) und
- die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandler)
Für die Abwicklung und Durchführung der Zählerbefundprüfung ist unser Dienstleister für Messtechnik smartOPTIMO GmbH & Co. KG verantwortlich. Weitere Informationen zum Ablauf und der Beantragung einer Zählerbefundprüfung finden Sie auf der Website von smartOPTIMO.