
Ihre Energie für Osnabrück
Einspeisung in das Strom- und Gasnetz
Einspeisung von Strom
Anmeldung und Inbetriebsetzung einer Strom-Erzeugungsanlage

Allgemeines
Wir freuen uns über den Anschluss Ihrer geplanten Erzeugungsanlage. Für die Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Gesamtleistung von 135 kW, die an das Niederspannungsnetz der SWO Netz GmbH angeschlossen werden, gilt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Der Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 135 kW stimmen Sie bitte individuell mit der SWO Netz GmbH ab.
Ablauf des Anmeldeverfahrens einer Erzeugungsanlage
Für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 25 kWp / kW ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich. Für Anlagen mit geringerer Leistung kann die Anmeldung direkt erfolgen. Für die Netzverträglichkeitsprüfung werden Angaben zum Betreiber sowie zu Art und Leistung der Erzeugungsanlage benötigt. Des Weiteren benötigen Sie einen aktuellen Lageplan in dem der Standort der Anlage eingezeichnet ist. Ein Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung kann durch ihren Elektrofachbetrieb auf unserem Kundenmarktplatz gestellt werden.
Nach einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung senden wir dem Antragssteller eine schriftliche Zusage über den Anschluss der Anlage. Die Einspeisezusage enthält Informationen über den Netzverknüpfungspunkt sowie die reservierte Leistung der Erzeugungsanlage. Die SWO Netz GmbH hält sich an eine Einspeisezusage für maximal sechs Monate gebunden.
Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:
- Lageplan in dem der Standort der Anlage eingezeichnet ist
- Einpoliger Übersichtsschaltplan inkl. aller Mess- und Schutzeinrichtungen und ggf. weitere Komponenten
- Datenblatt mit den technischen Daten für jede Erzeugungseinheit (z.B. Wechselrichter)
- Für Erzeugungseinheiten > 75A (ca. 50 kW): Prüfbericht Netzrückwirkungen
- Sofern nach EEG oder KWKG ein Einspeisemanagement erforderlich ist: Bestellung eines Funk-Rundsteuer-Empfängers (FRE) oder einer Fernwirkanlage (FWA)
- Soweit erforderlich: Nachweis für die Leistungsflussüberwachung am Netzverknüpfungspunkt
Für die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage muss von Ihrem Elektrofachbetrieb ein Inbetriebsetzungsantrag auf unserem Kundenmarktplatz gestellt werden. Der Inbetriebsetzungsantrag ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem geplanten Inbetriebsetzungstermin zu stellen.
Nach Bearbeitung des Inbetriebsetzungsantrags wird zwischen dem Anlagenerrichter und der SWO Netz GmbH der Termin der Inbetriebnahme und der Termin des erstmaligen Parallelbetriebes abgestimmt. An diesem Termin wird Ihr neuer Zähler von einem von uns beauftragtem Partnerunternehmen montiert.
Im Anschluss an die Inbetriebnahme leitet der Anlagenerrichter ein Exemplar des vollständig ausgefüllten Inbetriebsetzungsprotokolls und, falls notwendig die Bestätigung zum Betrieb eines EEG-Einspeisemanagements an die SWO Netz GmbH weiter.
Wird eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von mehr als 25 kWp / kW innerhalb von sechs Monaten nach der Einspeisezusage nicht in Betrieb genommen, ist eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Gemäß § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) müssen Sie Ihre EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Markstammdatenregister-Webportal registrieren. Ansprüche auf Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Ansprüche auf Zahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werden gem. § 23 Abs. 1 MaStRV grundsätzlich erst fällig, wenn der jeweilige Betreiber seine Einheit registriert hat. Dies gilt entsprechend für Abschlagszahlungen auf diese Zahlungen.
Bitte beachten Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses die SWO Netz GmbH als Anschluss-Netzbetreiber auszuwählen.
Bitte übersenden Sie nach erfolgter Registrierung die Registrierungsbestätigung an: einspeisung@swo-netz.de.
Ihre Angaben werden anschließend durch unsere Mitarbeiter geprüft. Im Falle abweichender Angaben werden Ihnen unsere Mitarbeiter über das MaStR-Webportal einen entsprechenden Hinweis mit der Bitte um Klärung zugehen lassen.
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer nicht fristgerecht erfolgten Registrierung gem. § 52 EEG sowie § 13a KWKG eine Kürzung der Zahlungen durch uns bei der Auszahlung vorzunehmen ist.
Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
Die technischen Anforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz sind durch die Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4100 definiert.
Die Vorgaben werden durch den FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ und die TAB Niederspannung 2019 erweitert.
Bei Errichtung des Speichersystems zusammen mit einer neuen Erzeugungsanlage sind zusätzlich folgenden Unterlagen einzureichen:
- Einpoliger Übersichtsschaltplan inkl. aller Mess- und Schutzeinrichtungen, EnFluRi-Sensoren und ggf. weiterer Komponenten
Änderung einer bestehende Erzeugungsanlage
Die Änderung einer bestehenden Erzeugungsanlage kann uns von einem Elektrofachbetrieb auf dem Kundenmarktplatz mitgeteilt werden.
Zu den möglichen Änderungen gehören unter anderem:
- Nachträgliche Installation eines Speichersystems
- Änderung des Messkonzeptes
- Erweiterung einer Erzeugungsanlage innerhalb von 12 Monaten
- Änderung und Außerbetriebnahme von Erzeugungsanlagen deren Einspeisevergütung ausgelaufen ist (Ü20-Anlagen)
Weitere Informationen
Downloads
Datenblatt-Erzeugungsanlagen-SWO-Netz-GmbH.pdf
Datenblatt für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11
Datenblatt-Netzrueckwirkungen-SWO-Netz-GmbH.pdf
Datenblatt Netzrückwirkungen nach VDE-AR-N 4100 für Erzeugungsanlagen > 75A
Bestellung-Einspeisemanagement-SWO-Netz-GmbH.pdf
Bestellformular zur Bestellung eines FRE oder einer FWA
Inbetriebssetzungsprotokoll-VDEARN-4105-SWO-Netz-GmbH.pdf
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11
Einspeisung von Biogas

Maßgebliche Rechtsnormen für die Erzeugung und Einspeisung von Biogasen in das öffentliche Gasversorgungsnetz sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), sowie die darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere die Gasnetzugangsverordnung (GasNZV) und die Gasnetzentgeldverordnung (GasNEV).
Der Einspeiser hat nach § 36 GasNZV sicherzustellen, dass das Gas am Einspeisepunkt und während der Einspeisung den Voraussetzungen der Arbeitsblätter G 260 und G 262 des DVGW entspricht.
Der erforderliche Einspeisedruck muss der Druckstufe des jeweiligen Netzes entsprechen. In Osnabrück wird unter der Hoch-, Mittel- und Niederdruckstufe unterschieden.
Planen Sie Biogas in das öffentliche Gasversorgungsnetz einzuspeisen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig unter 0541 2002-1111. Gemeinsam werden wir mit Ihnen dann Ihr Anschlussbegehren in die Tat umsetzen.