Bericht zur Gleichbehandlung
Rechtliche Grundlagen
Nach § 7a Abs. 5 EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, wie die SWO Netz GmbH verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitenden ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.
Berichte aus Vorjahren stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
So erreichen Sie unseren Gleichbehandlungsbeauftragten:
Eike Assmann
Gleichbehandlungsbeauftragter