Bericht zur Gleichbehandlung
Rechtliche Grundlagen
Nach § 7a Abs. 5 EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, wie die SWO Netz GmbH verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter*innen ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.
Berichte aus Vorjahren stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
So erreichen Sie unseren Gleichbehandlungsbeauftragten:

Eike Assmann
Gleichbehandlungsbeauftragter