Das Gebäude der SWO Netz GmbH mit dem renovierten Anbau

Bericht zur Gleichbehandlung

Rechtliche Grundlagen

Nach § 7a Abs. 5 EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, wie die SWO Netz GmbH verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter*innen ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.


Der aktuelle Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms ist nachfolgend veröffentlicht.

Gleichbehandlungsbericht-SWO-Netz-2021.pdf

Stand: 2021

pdf
4,12 MB

Berichte aus Vorjahren stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

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Eike Assmann
Gleichbehandlungsbeauftragter

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