Drehstromzaehler Easymeter

Smart Meter

Fragen & Antworten zu den neuen Stromzählern

Allgemeines


Unter dem Begriff Smart Meter werden umgangssprachlich alle digitalen Zähler zusammengefasst. Dabei wird zwischen intelligenten Messssystemen und modernen Messseinrichtungen unterschieden.

Die moderne Messeinrichtung erfasst Ihren Verbrauch und zeigt ihn an. Sie kann ihn aber nicht übertragen. Denn: Diese neuen Stromzähler haben keine Internetanbindung. Sie werden bereits heute in Neubauten und bei Umbauten eingebaut. Steht ein turnusmäßiger Wechsel des Zählers an, erhalten Kundinnen und Kunden seit 2018 die moderne Messeinrichtung.

Das intelligente Messsystem hat zusätzlich zum Zähler ein Kommunikationsmodul, damit ist eine Kommunikation zum Energieversorger möglich. Diese Zähler werden seit 2024 insbesondere bei Großverbrauchern sowie Haushalten mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr oder mit einer Erzeugungsanlage von mehr als 7 kW installierter Leistung (z.B. Photovoltaik oder Mini-BHKWs) eingesetzt.

Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ hat der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen für einen flächendeckenden Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in Deutschland gesetzt.



Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde im Mai 2023 den Rechtsrahmen für den Smart-Meter-Rollout grundlegend überarbeitet, vereinfacht und entbürokratisiert.

Eine weitere rechtliche Grundlage bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MSBG).


Der Gesetzgeber sieht einen stufenweisen Rollout vor. Bis 2032 sollen deutschlandweit etwa 95 Prozent aller analogen Zähler gegen digitale ausgetauscht sein. In Osnabrück hat die SWO Netz GmbH mit dem Austausch der Zähler im Januar 2018 begonnen.

Seitdem werden die ersten analogen Zähler gegen moderne Messeinrichtungen bei Haushalten mit einem Verbrauch < 6.000 kWh gewechselt. Zum Vergleich: Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht im Durchschnitt rund 4.000 kWh.

Ja. Um die Digitalisierung der Energiewende umsetzen zu können, hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass alle Verbraucher in Deutschland bis 2032 sukzessive eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten. Der Einbau ist, also sowohl für die Verbraucher als auch für den grundzuständigen Messstellenbetreiber, nicht freiwillig.

Durch den Einsatz erneuerbarer Energien schwankt die Stromerzeugung. Daher ist ein Kommunikationsnetz erforderlich, das Erzeugung, Verbrauch und Stromnetz selbst miteinander verknüpft. Denn das Stromnetz muss ausreichend Kapazitäten zum Ausgleich bereithalten, damit die Erneuerbaren integriert werden können. Das geht nur, wenn Erzeugungsanlagen und flexible Lasten sichere standardisierte Kommunikationsverbindungen nutzen können.

Einbau

Die SWO Netz GmbH ist in Osnabrück grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet Osnabrück, soweit nicht ein dritter Messstellenbetreiber diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt. Als Messstellenbetreiber ist die SWO Netz für Einbau, Betrieb, Wartung und Eichung der Stromzähler verantwortlich. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die SWO Netz mit der smartOPTIMO zusammen.

Sie werden zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Zählerwechsel von unserem Dienstleister smartOPTIMO per Post informiert und erhalten einen Terminvorschlag.

Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos. Eine Ausnahme ist der Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch (wenn Ihr Verbrauch bei unter 6.000 kWh/Jahr bzw. Ihre Erzeugung bei weniger als 7 kW installierter Leistung liegt).

Die Kosten für den Betrieb können Sie unseren Preisblättern entnehmen. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden in den meisten Fällen über Ihre Stromrechnung im Rahmen der Netzkosten abgerechnet.

Funktionsweise

Hier finden Sie eine Anleitung zu Ihrem Zähler.

Ja, das ist möglich. Am Stromzähler befindet sich ein Display zur Anzeige der Verbrauchsinformationen. Bei intelligenten Messsystemen ist ein Ablesen allerdings nicht mehr notwendig, da der Zählerstand automatisch übermittelt wird.

An der modernen Messeinrichtung können Sie die aktuelle Gesamtleistung aller eingeschalteten Elektrogeräte und Verbräuche der Vergangenheit einsehen. Die PIN können Sie bei uns beantragen: Schreiben Sie eine E-Mail an neuestromzaehler@swo-netz.de unter Angabe von Zählernummer, Anschlussadresse und Name. Wir schicken Ihnen die PIN dann aus Datenschutzgründen per Post.

Die Zähler werden nicht über die jeweilige Verbrauchsstelle versorgt, sondern greifen die benötigte Energie noch vor der Messung des Stromanschlusses ab.


Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

Datenschutz

Durch ein Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gilt für intelligente Messsysteme ein ähnlich hoher Standard wie bei Kreditkarten.

Moderne Messeinrichtungen sind hier im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen weniger kritisch, da sie keine Daten nach außen übermitteln. Sobald diese Stromzähler allerdings dazu verwendet werden, Daten zu übertragen, kommt eine Verschlüsselung zum Einsatz. Die Daten werden anonymisiert übertragen, so dass nur Verbrauchsprofile sichtbar werden, aber keine Beziehung zu Personen hergestellt werden können.

Der neue Zähler hat Informationen zum Stromverbrauch des Haushalts bzw. des Unternehmens. Er speichert keine persönlichen Informationen wie bspw. Name, Anschrift o.ä. Nur der Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber und der Stromlieferant haben Zugriff auf personenbezogene Daten.

Die zählerbezogenen Daten werden grundsätzlich nach dem Minimal-Prinzip gespeichert – das bedeutet „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Auch die Speicherdauer richtet sich dabei nach unseren allgemeinen Vorgaben der Datenspeicherung für Geschäftszwecke (z.B. rückwirkende Abrechnung oder Rechnungskorrektur). Die Daten werden auch nur an die für die Belieferung zuständigen Unternehmen weitergeleitet, wie dem zuständigen Netzbetreiber oder dem Stromlieferanten.

Besonderheiten zum Pflicht-Rollout der intelligenten Messsysteme

Ab Anfang 2025 können Sie den freiwilligen Einbau eines iMSys beantragen, auch wenn beispielsweise Ihr Verbrauch unter 6.000 kWh/Jahr liegt. Der Einbau muss innerhalb von vier Monaten erfolgen. Den konkreten Termin erhalten Sie 14 Tage vorher von unserem Partner smartOPTIMO. 

Nein, da die Ablesung bei einem iMSys nicht mehr erforderlich ist. Die jährliche Ablesung findet jedoch weiterhin für Gas und Wasser statt.

Nein. Für Haushalte oder Unternehmen mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr oder mit einer Erzeugungsanlage von mehr als 7 kW installierter Leistung ist der Einbau eines iMSys gesetzlich vorgeschrieben.

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