Haus- und Grundstücksentwässerung
Versickerung von Regenwasser
So entwässern sie richtig und natürlich
Sie können anfallendes Niederschlagswasser (Regen, Schnee) einfach auf Ihrem Grundstück versickern lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Boden durchlässig ist und der Abstand zum Grundwasser ausreicht.
Bei reiner Wohnbebauung müssen Grundstückseigentümer die Versickerung den Stadtwerken Osnabrück anzeigen. Die Stadtwerke sind zuständig für die fachliche Prüfung. Die Erlaubnis hingegen erteilt die Stadt Osnabrück.
Für gewerbliche Standorte und große Versickerungsanlagen ist die Untere Wasserbehörde zuständig. Sie prüft und erteilt die Genehmigung gemäß Niedersächsischem Wassergesetz.
Sie sind Grundstückseigentümer und wollen von Regenwassergebühren befreit werden? Dann müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück stellen.