Unsere Tipps für Sie
Wärmewechsel richtig gemacht - So klappt's mit der Wärmepumpe
Immer mehr Menschen in Osnabrück entscheiden sich für den Wechsel von einer Gas- oder Ölheizung zu einer Wärmepumpe. Doch bei der Umstellung gibt es auch in Privathaushalten Einiges zu beachten. Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu Ihrer Wärmepumpe sowie die Antworten auf die häufigsten technischen Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Kurz gefasst: Welche Schritte muss ich bei einer neuen Wärmepumpe beachten?
Mit einem Fachbetrieb sollten Sie besprechen, welche Wärmepumpe sich für Ihr Gebäude eignet und wo das Gerät installiert werden kann.
Ihr Fachbetrieb meldet die Wärmepumpe über das Netzportal bei der SWO Netz an. Für die Anmeldung sind mehrere Dokumente notwendig.
Nach der Anmeldung prüfen die Expertinnen und Experten der SWO Netz, ob Ihr Hausanschluss und unser Netz mit den Anforderungen Ihrer Wärmepumpe kompatibel sind. Die Prüfung ist für Sie kostenlos. Anschließend erhalten Sie und Ihr Installateur eine Benachrichtigung, sodass Ihre neue Wärmepumpe installiert werden kann.
Grundsätzlich sind Wärmepumpen anmeldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig. Gegebenenfalls können weitere Arbeiten (z.B. Verstärkung Hausanschluss) notwendig sein, die jedoch nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Installateur mit dem Einbau der Wärmepumpe beginnen.
Antworten auf die wichtigsten technischen Fragen zur Anmeldung Ihrer Wärmepumpe
Ja, jede Wärmepumpe muss vor ihrer Inbetriebnahme beim Stromnetzbetreiber – in Osnabrück und Wallenhorst ist das die SWO Netz – angemeldet werden. Der Grund: Um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden, müssen wir immer genau wissen, wo welche Stromverbraucher ans Netz gehen. Die SWO Netz prüft den Antrag binnen weniger Wochen. Wärmepumpen fallen zudem in den Bereich der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG und müssen daher angemeldet werden.
Die Anmeldung übernimmt ausschließlich Ihr Installationsbetrieb. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie Ihren Installationsbetrieb auf die nötigen Schritte an und lassen Sie sich Unterlagen aushändigen. Eine Anmeldung ist ganz einfach im Netzportal der SWO Netz möglich.
Hier finden Sie unsere Ansprechpartner zum Netzportal.
Für die Anmeldung benötigen Installateure folgende Informationen:
- Herstellerdatenblatt
- Modell- und Typenbezeichnung der Wärmepumpe
- Nachweis über elektrische Leistung der Wärmepumpe inkl. Leistung der elektrischen Heizstäbe
Unsere Empfehlung lautet: ja! Für den fachgerechten Einbau und die Inbetriebnahme sollten Sie einen Experten engagieren. Nutzen Sie für die Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb gerne unsere Installateurssuche.
Sprechen Sie in jedem Fall zunächst Ihren Installateur an. In der Regel kennt er die Voraussetzungen vor Ort und kann Sie erstberaten. Gemeinsam mit Ihrem Installateur kann die SWO Netz wenn nötig eine Erweiterung Ihres Hausanschlusses prüfen. Eine Anschlussverstärkung kann ebenfalls über das Netzportal erfolgen.
Ein separater Zähler ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber durchaus sinnvoll sein. Sollte Ihr Stromversorger einen Wärmepumpentarif anbieten, ist dieser nur mit einem eigenen Zähler möglich, damit der exakte Stromverbrauch der Wärmepumpe erfasst werden kann. Für die Inanspruchnahme reduzierter Netzentgelte ist ein eigener Zähler vorgeschrieben.
Ihr Installateur kann den Wärmepumpenzähler über das Netzportal beantragen.
Sie erhalten als Betreiber einer Wärmepumpe reduzierte Netzentgelte gemäß §14a EnWG, wenn Ihre Wärmepumpe eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Bei der Anmeldung Ihrer Wärmepumpe bei der SWO Netz schließen Sie in diesem Zuge eine Vereinbarung über die netzdienliche Steuerung ab. Diese beinhaltet auch Ihren Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. In der Regel informieren wir als Netzbetreiber Ihren Stromlieferanten über Ihren Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Dieser weist dann die Reduzierung in Ihrer Stromrechnung aus und zieht den entsprechenden Betrag ab.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Anschluss zu trennen. Gasinstallationen dürfen jedoch nicht einfach ungenutzt weiter bestehen, ohne dass sie sicher stillgelegt werden. Daher gibt es aktuell zwei Optionen:
- Gasanschluss deaktivieren: Der Anschluss bleibt bestehen, wird aber außer Betrieb genommen. Gas bleibt in der Leitung, die Leitung wird verplombt. Die SWO Netz erhebt für deaktivierte Gasanschlüsse eine jährliche Pauschale für Organisation, Durchführung und Protokollierung regelmäßiger Überprüfungen.
- Gasanschluss trennen: Der Anschluss wird getrennt, der Zähler ausgebaut. Die Gasleitung wird im öffentlichen Bereich („unter dem Bürgersteig“) rückgebaut.
- Stellen Sie oder Ihr Installateur einen Antrag auf Trennung über unser Netzportal.
- Ihr Installateur wird danach Ihre Gasanlage zurückbauen.
- Unser Partner smartOptimo baut im Anschluss Ihren Gaszähler aus.
- Zum Schluss trennt ein von uns beauftragter Dienstleister die Gasleitung. Aufgrund der vielen Aufträge werden diese von uns gebündelt. Wir kommen hierzu rechtzeitig auf Sie zurück.