Ihre Netzexperten - auch in der Gemeinde Wallenhorst
Versorgungsgebiet Wallenhorst
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wallenhorst können auf unsere Expertise vertrauen: Wir sind als 100%-ige Netztochter der Stadtwerke Osnabrück ab dem 1. Januar 2024 für die Planung, den Bau und den Betrieb der Strom- und Gasnetze in Wallenhorst zuständig. Diese Aufgabe übernehmen wir im Auftrag der Gemeindewerke Wallenhorst.
Wichtige Hinweise im Zuge des Netzbetreiberwechsels
Der Wechsel des Netzbetreibers von Westnetz zur SWO Netz findet zum größten Teil im Hintergrund statt und wird für Sie höchstwahrscheinlich unbemerkt verlaufen. Auch Ihre Verträge mit Energieversorgern bleiben von diesem Wechsel unberührt. Einige wenige, aber wichtige Aufgaben haben Sie als Anwohnende
- Bitte lesen Sie zum Jahreswechsel Ihre Strom- und, wenn vorhanden, Gaszähler ab und teilen Sie die Zählerstände Ihrem aktuellen Netzbetreiber Westnetz mit.
- Bitte beachten Sie die neuen Telefonnummern, die Sie im Falle einer Störung ab dem 1. Januar 2024 wählen: Entstörungsdienst Gas: 0541 2002 2020 sowie Entstörungsdienst Strom: 0541 2002 2010 (auch beim Ausfall der Straßenbeleuchtung in ganzen Straßenzügen. Beim Ausfall einzelner Straßenlaternen wählen Sie die bekannte Nummer der Gemeinde Wallenhorst)
- Sie haben einen Gashausanschluss? Dann bitten wir Sie, zum Jahreswechsel die an Sie versendete Hinweiskarte zum Verhalten bei Gasgeruch in der Nähe Ihres Anschlusses anzubringen. So haben Sie im Falle einer Störung die richtige Telefonnummer, die ab dem 1. Januar 2024 gilt, direkt zur Hand.
Rufnummern bei Störungen - 24 Stunden erreichbar
Ihr Kontakt bei Fragen rund um den Netzbetreiberwechsel
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Kommunen vergeben Konzessionen für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen in regelmäßigen Abständen an einen bestimmten Netzbetreiber. Wenn ein solcher Vertrag endet, wird die Konzession neu ausgeschrieben. Wenn in dem darauf folgenden Ausschreibungsverfahren ein neuer Konzessionsnehmer den Zuschlag für die Konzession erhält, so erfolgt eine Netzübergabe. In diesem Fall wurden die Netze in Wallenhorst zuletzt durch das Unternehmen Westnetz GmbH betrieben. Ab dem 01.01.2024 übernimmt die SWO Netz GmbH diese Aufgabe.
Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des regionalen Strom- oder Gasnetzes zuständig. Damit trägt der Netzbetreiber die Verantwortung für den Ausbau, die Wartung und den technischen Betrieb der Versorgungsnetze. Er stellt seine Netze allen Anbietern von Strom und Gas, die in der jeweiligen Region am Markt sind, diskriminierungsfrei zur Verfügung. Ihre bestehenden Verträge mit Energieversorgungsunternehmen bleiben von dem Wechsel des Netzbetreibers unberührt.
Nein. Der Netzbetreiber hat von der jeweiligen Kommune eine Konzession für das betreffende Versorgungsnetz erhalten. In jeder Region Deutschlands gibt es daher jeweils einen zuständigen Netzbetreiber.
Zum 01.01.2017 hat die GWW Netz GmbH & Co. KG die Konzessionen für den Strom- und Gasnetzbetrieb in Wallenhorst gewonnen. Ab dem 1. Januar 2024 sind diese an die SWO Netz GmbH als Betreiber des Strom- und Erdgas-Verteilnetzes in Wallenhorst unterverpachtet. Während der Vorbereitungsphase haben die SWO Netz GmbH und der bisherige Netzbetreiber Westnetz GmbH den Übergang des Netzbetriebs vorbereitet.
Nein. Der Netzbetreiberwechsel wird für Sie wahrscheinlich fast unbemerkt verlaufen. Auch am Tag des Wechsels werden Sie unterbrechungsfrei mit Strom und Gas versorgt.
Als Anschlussnehmer brauchen Sie nichts zu veranlassen. Der Wechsel vollzieht sich automatisch. Damit die Umstellung des Stromnetzbetreibers mit dem tatsächlichen Zählerstand erstellt werden kann, wird der bisherige Netzbetreiber Westnetz GmbH Sie bitten, Ihre Zähler zum 31.12.2023 abzulesen. Dazu erhalten Sie von ein gesondertes Anschreiben mit allen weiteren Informationen.
Ab dem Jahr 2024 wird die Ablesung der Zähler die smartOPTIMO GmbH & Co. KG als Dienstleister für die SWO Netz GmbH übernehmen. Zum Jahreswechsel wird die Westnetz GmbH eine Ablesekarte an Sie versenden, um auf dieser Basis die Energieverbräuche zum Stichtag rechnerisch abzugrenzen.
Betroffen ist die Gemeinde Wallenhorst mit allen ihren Ortsteilen. Zudem sind einige wenige angrenzende Liegenschaften, z.B. in der Gemeinde Bramsche, betroffen. Alle Anwohnerinnen und Anwohner wurden über den Wechsel informiert.
Für Mieter, Hauseigentümer oder Gewerbebetriebe ändert sich durch den Netzbetreiberwechsel zunächst einmal nichts. Denn ein Netzbetreiberwechsel wirkt sich nicht auf bestehende Verträge mit den Energielieferanten aus. Verbraucher bekommen aber einen neuen Ansprechpartner, wenn es um den Antrag auf einen Hausanschluss, die Themen Ablesung, Einspeisung oder auch Störung geht.
Nein. Die Kosten für die abgenommenen Energiemengen bleiben von einem Netzbetreiberwechsel unberührt. Die Energielieferanten entscheiden über die Preisgestaltung für den Endverbrauch, nicht der Netzbetreiber. Ein Bestandteil dieser Preise sind die Netzentgelte. Diese machen ca. 20 % der Kosten des Energiebezuges aus. Die Netzentgelte der SWO Netz GmbH, als ein Bestandteil der Energierechnung, unterscheiden sich von denen des vorherigen Netzbetreibers (Veröffentlichungspflichten SWO Netz) und sind in der Regel günstiger.
Die SWO Netz ist ab dem 1.1.2024 für die Auszahlung von Vergütungsansprüchen zuständig. Ihr Einspeisevertrag wird uns als neuem Netzbetreiber von der Westnetz GmbH übermittelt. Ab dem 01.01.2024 gelten für Sie jedoch dann vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Netz der SWO Netz GmbH und die Anschlussnutzung (AGB EZA) sowie die jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen der SWO Netz GmbH. Sie erhalten von uns einen Abschlagsplan bzw. die regelmäßigen Abrechnungen.
Je nach Projektstatus stimmen sich die Netzbetreiber untereinander ab und Sie erhalten eine entsprechende Information. Grundsätzlich übernimmt die SWO Netz die beauftragten Netzanschlüsse zu den genannten Konditionen und führt diese auch aus. Offene Anfragen werden von der SWO Netz übernommen und die Kunden erhalten eine entsprechende Information. Bereits erteilte Einspeisezusagen behalten in den genannten Fristen ihre Gültigkeit. Alle Einspeiseanfragen ab dem 01.12.2023 werden von der SWO Netz GmbH bearbeitet.
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. In Wallenhorst ist das unverändert die E.ON Energie Deutschland GmbH.
Die neuen Telefonnummern, die Sie im Falle einer Störung ab dem 1. Januar 2024 wählen: Entstörungsdienst Gas: 0541 2002 2020 sowie Entstörungsdienst Strom: 0541 2002 2010 (auch beim Ausfall der Straßenbeleuchtung in ganzen Straßenzügen. Den Ausfall einzelner Straßenlaternen melden Sie bitte wie bisher direkt bei der Gemeinde Wallenhorst unter 05407 / 888-0 bzw. über www.wallenhorst.de.)
Die wichtigsten Kontaktdaten zu den jeweiligen Themen finden Sie hier. Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.
Ablesung und Abrechnung
: 0541 2002 1112 und clearing@swo-netz.de
Lieferantenwechsel: 0541 2002 1112 und clearing@swo-netz.de
Netzanschluss: 0541 2002 1111 und netzanschluss@swo-netz.de
Neue Erzeugungsanlagen: 0541 2002 1111 und netzanschluss@swo-netz.de
Vergütung Erzeugungsanlagen: 0541 2002 1112 und einspeisung@swo-netz.de