Der Ukraine-Krieg und seine Auswirkungen auf die Gasversorgung
Der „Notfallplan Gas“ - Alarmstufe ausgerufen
Was bedeutet das für Privathaushalte und Unternehmen im Netzgebiet?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die seit dem 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die Frühwarnstufe, also Stufe 1 von 3. Wichtig für Sie: In der jetzigen Situation ergeben sich für Verbraucher in Osnabrück – egal ob Privathaushalte oder Industrie – keine konkreten Auswirkungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit.
Längst hat auch die SWO Netz als Gasnetz-Betreiber in engem Schulterschluss mit den regionalen Unternehmen Informationen erhoben, auf deren Grundlage im Notfall über eine Verbrauchsreduzierung oder Abschaltung entschieden werden könnte, die im besten Fall vereinbar mit dem Produktionsprozess des Unternehmens ist.
Dabei ist besonders wichtig: Wie steht es um die Auswirkungen einer Beschränkung für die Endverbraucherinnen – und Verbraucher? Da sind die Unternehmen gut beraten, möglichst konkrete Angaben zu machen, denn das kann für die Sicherstellung ihrer unterbrechungsfreien Gasversorgung entscheidend sein.
Doch einstweilen ist es nicht so weit. Es ist aber ganz klar geregelt, was im Falle eines Falles passiert.
- Die erste Stufe des Notfallplans ist die Frühwarnstufe, die momentan gilt: Die gilt dann, wenn es Hinweise dafür gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, das wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
- Dann folgt die Alarmstufe: Bei einer Störung der Gasversorgung oder außergewöhnlich hohen Gasnachfrage, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, wird die Alarmstufe ausgerufen. Hier geht man aber davon aus, dass Markt ist noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Sprich: Die SWO Netz bleibt als örtlicher Netzbetreiber in der Verantwortung.
- Anders bei der dritten, der Notfallstufe: Sie ist gekennzeichnet durch eine außergewöhnlich hohe Gasnachfrage, erhebliche Störung der Gasversorgung oder andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen genügen in dieser Phase nicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich „nicht-marktbasierte“ Maßnahmen ergriffen werden müssen. Sprich: Der Staat muss eingreifen.
Auf der anderen Seite stehen die sogenannten „geschützten Kunden“.
Dazu gehören folgende Gruppen:
- Haushaltskunden
- Grundlegende soziale Dienste (z.B. Gesundheitswesen, stationäre Pflegeeinrichtungen oder Hospize, Not- und Sicherheitseinrichtungen, Bildungseinrichtungen);
- Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden oder die „grundlegenden sozialen Dienste" bereitstellen.
- Gasversorgungsunternehmen, also auch die Stadtwerke Osnabrück, die diese geschützten Kunden beliefern, sind verpflichtet, die Versorgung auch im Falle einer teilweisen Unterbrechung der Versorgung mit Erdgas oder im Falle außergewöhnlich hoher Gasnachfrage zu gewährleisten. Darauf müssen sich die Versorger entsprechend vorbereiten – und tun das natürlich auch. Versorgungssicherheit für Private ist auch in Krisenzeiten gegeben.
Die „geschützten Kunden“ sind also von der Betrachtung erst einmal auszunehmen, zusätzlich gibt es das Kriterium des „lebenswichtigen Bedarfs“. Aber sonst gibt es bislang keine gesetzlich festgelegte Abschaltreihenfolge. Gasverbraucher, die nicht zur geschützten Kundengruppe gehören, müssen daher prinzipiell damit rechnen, dass die Maßnahmen, die der Katalog hergibt, zuerst ihnen gegenüber ergriffen werden. Das kann die Anordnung sein, den Gasverbrauch zu reduzieren, Erdgas durch Erdöl oder andere Brennstoffe zu ersetzen, keinen Strom aus Gas zu produzieren und anderes mehr.
Niemand wünscht sich, dass solche Szenarien erforderlich werden. Sollte es aber doch so weit kommen, wird die SWO Netz GmbH, als 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Osnabrück, gewohnt verlässlich ihren Teil der Verantwortung übernehmen, um die gesamtstaatliche Herausforderung zu meistern.