Haus- und Grundstücksentwässerung

Entwässerungsanlagen in Osnabrück

Verschiedene Bestandteile der Entwässerung sorgen in Privathaushalten oder Gewerbebetrieben für den zuverlässigen Abtransport des Abwassers.

Alles rund um Entwässerungsanlagen


Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken. Zuständig dafür sind die jeweiligen Grundstückseigentümer. Sie müssen diese technischen Anlagen regelmäßig warten und bei Bedarf auch reparieren.

Zuständig dafür ist die SWO Netz GmbH, die sie plant, baut und unterhält.


Grundstücks-Anschlusskanäle verbinden die privaten Grundstücks-Entwässerungsanlagen auf den Grundstücken mit den öffentlichen Abwasserkanälen in der Straße.

Zuständig dafür ist die SWO Netz GmbH, die sie plant, baut und unterhält.


Wartung und Betrieb von Abwasservorbehandlungsanlagen bei Gewerbe und Industrie, beispielsweise Leichtflüssigkeitsabscheider und Fettabscheider.

Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Herstellerangaben bzw. die Auflagen in der Entwässerungsgenehmigung zu beachten.


Der Dichtheitsnachweis belegt die Dichtheit von Grundstücks-Entwässerungsanlagen. Die Dichtheit ist die Voraussetzung dafür, dass Abwässer umweltschonend und störungsfrei abfließen.

Zuständig: Werden Grundstücks-Entwässerungsanlagen neu gebaut oder umgebaut, muss der Grundstückseigentümer die Dichtheit der neuverlegten Leitungen nachweisen (nach DIN EN 1610). Ein vollständiger Dichtheitsnachweis besteht aus: Bestandsplan mit Leitungsverlauf und Prüfprotokoll (Druckverlaufsprotokoll) der geprüften Leitungen.

Wenden Sie sich bei Bedarf an einen kompetenten Fachbetrieb.


Haben Sie auf Ihrem Grundstück in einem Gebäude Entwässerungsgegenstände (z.B. Dusche, WC, Waschmaschine), die unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) liegen? Dann denken Sie daran, bei der Wartung auch gleich zu prüfen, ob in dem Entwässerungssystem eine Rückstausicherung vorhanden und funktionsfähig ist.


Entwässerungsanlagen, die nicht mehr benutzt werden, müssen beseitigt oder verschlossen bzw. verfüllt werden, um Einsturz, Geruchsbelästigung etc. zu vermeiden.

Zuständig: Verantwortlich für die ordnungsgemäße Stilllegung ist der Grundstückseigentümer.


Sollte es dennoch dazu kommen, dass eine Verstopfung auftritt und das Abwasser nicht mehr abläuft, wenden Sie sich bitte an einen Rohrreinigungsdienst. Die meisten Verstopfungen entstehen durch Ablagerungen und Wurzeleinwüchse in den Leitungen oder durch Gegenstände, die fälschlicherweise über die Toilette entsorgt wurden.

Downloads

offene-Liste-Dichtheitspruefungen-Wasser-Luft.pdf

Fachbetriebe für Dichtheitsprüfungen: Offene Liste mit Fachbetrieben zur Dichtheitsprüfung von Grundleitungen und Schächten nach DIN 1986 – 30 in Verbindung mit DIN EN 1610 

pdf
147 KB

Infoblatt-Stilllegung-Entwaesserungsanlagen.pdf

Stillegung von Entwässerungsanlagen: Infoblatt zur Beseitigung nicht mehr benutzter Entwässerungsanlagen / Vorbehandlungsanlagen

pdf
27,8 KB

Flyer-Kanalreinigung.pdf

Flyer Kanalreinigung

pdf
4,52 MB

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