Formulare für die Erdgasumstellung Wallenhorst
Meldung neuer Gasgeräte und Kostenerstattungsanträge
Sie haben Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzt? Über dieses Formular können Sie uns informieren, wenn Sie im Zeitraum der Erdgasumstellung ein neues Gasgerät einbauen.
Wenn Sie ein neues Gasgerät installieren, haben Sie ggf. einen Kostenerstattungsanspruch: Unter bestimmten Bedingungen können Sie für jedes installierte Neugerät gegenüber dem Netzbetreiber nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§19a EnWG) 100 Euro geltend machen. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag mit Hinweisen auf die zu erfüllenden Voraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass das Formular 2 nur in Verbindung mit Formular 1 zum Gerätetausch eingereicht werden kann.
Sollten Sie ein Neugerät angeschafft haben, weil Ihr bisheriges Erdgasgerät nicht auf H-Gas angepasst werden kann, haben Sie ggfs. einen Anspruch auf Erstattung nach GasGKErstV. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag mit Hinweisen auf die zu erfüllenden Voraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular 3 nur in Verbindung mit Formular 1 („Gerätetausch“) und Formular 2 („Antrag auf Kostenerstattung über 100 Euro“) eingereicht werden kann.