Männer steuern das Erdgasnetz in Osnabrück

Auswirkungen der Energiekrise auf die Gasversorgung

Fragen und Antworten 

1) Fragen und Antworten - Allgemein

Die SWO Netz ist eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Osnabrück AG und fungiert in Osnabrück als Netzbetreiber. Sie wurde im Jahr 2013 vor dem Hintergrund der Entflechtungsvorgaben im Energiewirtschaftsgesetz ausgegründet. Tätigkeiten des Netzbetriebs müssen demnach von den Tätigkeiten der Energieversorgung (Erzeugung und Vertrieb) getrennt sein. Ziel ist es, die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sicherzustellen. Die Stadtwerke Osnabrück AG ist hingegen in der Erzeugung und im Vertrieb tätig und somit rechtlich im Sinne des „Unbundlings“ von der Netzgesellschaft getrennt. 

Fernleitungsnetzbetreiber betreiben übergeordnete Netze, beispielsweise auch Importleitungen nach Deutschland. Verteilnetzbetreiber hingegen nehmen die letzte Stufe der Verteilung von Gas ein – zu ihnen zählt auch die SWO Netz GmbH. 

Die SWO Netz GmbH ist für den Betrieb des Stromnetzes in Osnabrück und des Gasnetzes in Osnabrück und in der Gemeinde Menslage verantwortlich. Sie tritt jedoch nicht als „Lieferant“ für Energie auf. Vielmehr zahlen die Energieversorger Netzentgelte an den Netzbetreiber – also sozusagen eine Gebühr, damit der Energieversorger das Netz nutzen darf.

2) Fragen und Antworten zur Versorgungssicherheit

Die Versorgungssicherheit hängt von vielen Faktoren ab. Informationen zur aktuellen Situation hinsichtlich der Versorgung mit Erdgas - darunter auch die Füllstände der Gasspeicher - finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur


Nein. Wir als Ihr Netzbetreiber sehen zur jetzigen Zeit in Osnabrück keine Notwendigkeiten zum Wechsel von dem H-Gas zu L-Gas. Kunden, die L-Gas beziehen sind auch von möglichen Abschaltungen betroffen, sowie Kunden, die mit H -Gas versorgt werden.

Jede Kilowattstunde, die wir einsparen, steigert unsere Energieunabhängigkeit, spart Geld und ist gut für den Klimaschutz. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie jetzt Energie einsparen können – sei es Strom oder Gas. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Empfehlungen zum Energiesparen zusammengestellt. Hier finden Sie weitere Informationen. Darüber hinaus finden sich auf den Seiten Ihres Energieversorgers sicherlich auch Tipps zum Energiesparen. In Osnabrück sind beispielsweise die Stadtwerke Osnabrück Gas-Grundversorger und haben hier weitere Informationen zum Einsparen von Energie zur Verfügung gestellt.

3) Fragen und Antworten zum Notfallplan Gas

Am 30. März 2022 hatte die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Im Sommer 2022 erfolgte dann der Sprung in die zweite Stufe - die Alarmstufe. Nach wie vor (Stand November 2023) befinden wir uns weiterhin in dieser Stufe. Der Notfallplan basiert auf einer EU-Verordnung und soll die Versorgungssicherheit mit Gas gewährleisten bzw. Maßnahmen definieren, was im Ernstfall von den Netzbetreibern zu tun ist.

Die SWO Netz ist Gasnetzbetreiber für Osnabrück und Menslage und daher natürlich auch in diesen Notfallplan Gas eingebunden. Die SWO Netz hat sich gemeinsam mit den Katastrophenschutzbehörden der Stadt und den RLM-Kunden auf verschiedene Szenarien vorbereitet, die auch im Notfallplan abgebildet sind.

Konkret gibt es drei Eskalationsstufen, je nachdem wie deutlich der Eingriff des Staates ist. In der Frühwarnstufe tritt erstmals ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und Energieversorgern besteht. Versorger und Betreiber werden zudem verpflichtet, regelmäßig Lageeinschätzungen vorzulegen. Netzbetreiber stellen weiterhin durch marktbasierte Maßnahmen die Versorgung sicher. Die Frühwarnstufe hat zunächst aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Tun der SWO Netz.

Zweite Stufe im Notfallplan ist die Alarmstufe. Auch hier sind die Marktakteure noch in Eigenregie aufgerufen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies kann durch geeignete marktbasierte Maßnahmen geschehen, wie zum Beispiel eine flexible Beschaffung, Rückgriff auf Gasspeicher oder die Anforderung externer Regelenergie. 

Wenn alle diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. Dies geschieht, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage besteht, eine gravierende Störung der Versorgung auftritt oder sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Erst jetzt greift der Staat aktiv ein: Die Bundesnetzagentur wird zum „Lastverteiler“ und bestimmt ab diesem Zeitpunkt in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. 

Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt – sie werden möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte oder Krankenhäuser. Durch die Ausrufung der Stufe 1 konnte die Versorgungslage mit Gas noch engmaschiger beobachtet und bewertet werden. Dadurch wurde das Krisenteam der Bundesregierung sehr viel engmaschiger über die Situation in den einzelnen Regionen informiert, zudem wurde der Austausch untereinander institutionalisiert. Mehr dazu auch im Erklärtext Notfallplan Gas.

Die Frühwarnstufe hat zunächst keine Auswirkungen auf die Endverbraucher. Zum Zeitpunkt der Ausrufung (30. März 2022) gab es keine Versorgungsengpässe. Mehr dazu auch im Erklärtext Notfallplan Gas.



Auch in der Alarmstufe, die seit dem 23. Juni 2022 gilt, ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet, es gibt keine Abschaltungen oder andere Einschränkungen in Osnabrück und Menslage. Das gilt sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen. Mehr dazu auch im Erklärtext Notfallplan Gas.


4) Fragen und Antworten zur Stufe 3 (Notfallstufe)

Bisher wurde die Stufe 3 noch nicht ausgerufen. Sollte es dazu kommen, steuern Bundesnetzagentur und Netzbetreiber die Gasverteilung und bestimmte Gruppen werden besonders geschützt und priorisiert mit Gas versorgt. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören unter anderem private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Anlagen, die auch der Wärmeversorgung dienen. Von einer Reduzierung der Gasmenge oder im schlimmsten Fall einer Abschaltung vom Netz sind daher zunächst nicht geschützte Kunden (z.B. Industriekunden) betroffen.

  • Haushaltskunden
  • Kleinere Gewerbekunden wie z.B. Handwerker oder Supermärkte
  • Grundlegende soziale Dienste (z.B. Gesundheitswesen, stationäre Pflegeeinrichtungen oder Hospize, Not- und Sicherheitseinrichtungen wie Polizei und Feuerwehr, Bildungseinrichtungen);
  • Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme für Haushaltskunden oder die „grundlegenden sozialen Dienste" bereitstellen

Geschützte Kunden werden auch als SLP-Kunden bezeichnet. SLP steht für Standardlastprofil. Das bedeutet eine Anschlussleistung von maximal 500 kW mit einem Jahresverbrauch von maximal 1,5 Mio. kWh.

Nicht geschützte Kunden sind Großverbraucher wie Industrie- und große Gewerbekunden mit einem hohen Energieverbrauch, die keine Systemrelevanz haben. Eine Abschaltung würde geringere wirtschaftliche Schäden zur Folge haben. In Osnabrück gibt es rund 70 nicht geschützte Kunden.

Nicht geschützte Kunden werden auch als RLM-Kunden bezeichnet. RLM steht für registrierende Leistungsmessung: Der Verbrauch wird (anders als bei Haushaltskunden) kontinuierlich gemessen und digital abgelesen. Die Anschlussleistung ist größer als 500 kW und/oder der Jahresverbrauch liegt über 1,5 Mio. kWh.

Mehr Informationen für RLM-Kunden gibt es auf den Seiten der Bundesnetzagentur. Hier finden Sie auch das Formular zur Selbstauskunft der RLM-Kunden.


Eine konkrete Reihenfolge, welche nicht geschützten Kunden in einer Mangellage zu welchem Zeitpunkt nicht mehr oder mit weniger Gas beliefert werden, gibt es nicht. Der Entscheidungsprozess ist zu komplex und zu sehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, als dass im Vorfeld eine abstrakte Reihenfolge erstellt werden könnte. Ausschlaggebend für die Entscheidungen der Bundesnetzagentur sind jeweils die Belange und die Bedeutung der betroffenen Akteure. Auch die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse werden Teil einer Gesamtabwägung sein. Ziel ist es, die gesamtwirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen minimal zu halten.


Sollte eine Gasmangellage auftreten, werden zunächst die nicht geschützten Kunden ihren Gasverbrauch reduzieren müssen oder werden im schlimmsten Fall ganz abgeschaltet. Erst wenn die Abschaltung der nicht geschützten Kunden die Gasmangellage nicht lindert, kommt es zu weiteren Maßnahmen, die auch die Minderung des Gasbezugs bei oder gar die Abschaltung von geschützten Kunden umfassen könnte. Dieses Szenario ist aber momentan sehr unwahrscheinlich.


5. Fragen und Antworten zu technischen Hintergründen

Das Gasnetz besteht aus den Fernleitungsnetzen, den Verteilnetzen und den Speichern. Die insgesamt 40.000 Kilometer langen Fernleitungsnetze transportieren das Gas von den Erdgasfeldern in der Nordsee, in Osteuropa und im Nahen Osten nach Deutschland - also über lange Distanzen. Sie sind quasi die Autobahnen der Gasversorgung. Die Fernleitungen haben einen Durchmesser von bis zu 1,4 Metern und arbeiten mit einem Druck bis zu 84 bar. Die Verteilnetze sind die Straßen und Wege der Gasversorgung. Sie sind engmaschiger und transportieren das Gas auf über 500.000 Kilometern von den Fernleitungen zu allen Verbrauchern. Verteilnetze unterscheiden sich noch einmal in Netze, die im Mitteldruck (100 mbar bis 1 bar) und jene, die im Niederdruck (22 mbar bis 100 mbar), arbeiten. Ziel der Netzbetreiber ist immer, diesen Druck auch zu halten. Die großen unterirdischen Speicher werden eingesetzt, um den Druck in den Netzen stabil und damit die Versorgung sicher zu halten. Ein Beispiel: Im Sommer, wenn Gasverbrauch und -nachfrage sinken, wird Gas in die Speicher gefüllt. Im Winter, wenn Gasverbrauch und -nachfrage steigen, wird Gas aus den Speichern zum Heizen etc. entnommen.

Grundsätzlich unterscheidet man druck- und mengengesteuerte Netze.

Fernleitungsnetze sind mengengesteuert. Die Betreiber der Fernleitungsnetze können Schwankungen bei Einspeisung und Ausspeisung ausgleichen. So kann der Netzbetreiber den Druck variieren und die Leitung quasi als Puffer bzw. Speicher nutzen, um Ein- und Ausspeisungen auszugleichen. Verteilnetze sind meist druckgesteuert. In normalen Zeiten hält der Netzbetreiber in der Regel den Druck über seine Regelanlagen konstant – und zwar unabhängig vom Verbrauch, der z.B. mit der Tages- oder Jahreszeit etc. variiert.

Das Problem bei einem Gaslieferstopp: Der Gas-Nachschub fehlt. Sprich: Die Kunden verbrauchen genau so viel Gas wie immer, jedoch könnte nicht mehr genug bzw. kein Gas nachfließen. Die Folge: Der Druck im Netz würde absinken. Dabei gibt es zwar grundsätzlich gewisse Spielräume für die Netzbetreiber, jedoch technisch eine klare Mindestdruckgrenze: Sie darf nicht unterschritten werden.

Würde das passieren, würden sich die Geräte und Anlagen der Kunden automatisch abschalten bzw. ausfallen – und zwar sowohl bei der Industrie als auch bei geschützten Kunden, wie den Privathaushalten. Um genau das zu verhindern und die Versorgung der geschützten Kunden auch bei einer Gasmangellage bestmöglich zu sichern, dürfen und müssen Netzbetreiber bei Bedarf eigene Maßnahmen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Gasnetze ergreifen: z.B. Speicher oder Reduzierungen bzw. Abschaltungen der nicht geschützten Kunden, wie z.B. der Industrie.

Weitere Informationen

Was besagt der Notfallplan Gas?

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