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E-Ladebox vor Einfamilienhaus. Daneben steht ein Elektroauto.

Elektromobilität

E-Ladebox mit Display auf Firmenparkplatz
E-Ladebox mit Display auf Firmenparkplatz

Melden Sie Ihre Ladeeinrichtung an

Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Wir als SWO Netz sind Ihr Ansprechpartner für den sicheren Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung an unser Stromnetz im Stadtgebiet Osnabrück. Denn der Aufbau einer flächendeckenden, zuverlässigen sowie sicheren Ladeinfrastruktur ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Etablierung der Elektromobilität in unserer Gesellschaft.

Für Sie als Anlagenerrichter und -betreiber des Ladesystems ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Anforderungen, die es zu beachten gilt. Neben einer normgerechten Inbetriebnahme muss ein sicherer Betrieb von Ladesystemen gewährleistet werden. Eine wichtige Rolle spielt hier die Leistung, die Ihr Elektrofahrzeug aufnehmen kann und die Sie somit der Ladeinfrastruktur entnehmen möchten.

Der Weg zu Ihrer Ladeeinrichtung

  1. Ihre Anfrage an uns.

    Sie stellen eine Anfrage zum Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung telefonisch bei uns.

  2. Wir prüfen Ihre Anfrage.

    Anhand Ihrer Angaben überprüfen wir nun, ob der Anschluss der Ladeeinrichtung über Ihren Hausanschluss möglich ist. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns eine Rückmeldung.

  3. Sie beauftragen Ihren Elektroinstallateur.

    Danach beauftragen Sie ein Elektrofachunternehmen mit der Installation. Die Informationen aus unserer Rückmeldung geben Sie an Ihr Fachunternehmen weiter.

  4. Ihr Elektroinstallateur meldet die Ladeeinrichtung an.

    Ihr Fachunternehmen wird Ihre Ladeeinrichtung dann über unser Netzportal bei uns anmelden.

  5. Gemeinsam stimmen wir die nächsten Schritte ab.

    Sollten Maßnahmen an Ihrem Netzanschluss erforderlich sein, werden wir Sie hierüber informieren und gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur das weitere Vorgehen abstimmen.

Stellen sie Ihre Anfrage zum Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung einfach bei uns unter:

Arten von Ladeeinrichtungen

Ladeeinrichtungen können sein:

  • Steckdosen in der festen Installation, die unter Berücksichtigung ihrer Dauerstrombelastbarkeit für das Laden von Fahrzeugen geeignet und vorgesehen sind.

  • Ladesäulen sowie Wallboxen zur Installation in Garagen, Carports oder an Stellplätzen, die einen oder mehrere Ladepunkte versorgen können.

Jede Ladeeinrichtung muss bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden. Ladeeinrichtungen größer 11 kW müssen darüber hinaus durch uns genehmigt werden.