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Kind drückt die Spülung der Toilette

Anschluss an das Abwassernetz in Osnabrück

Entwässerungsantrag

Allgemeines

Anlagen zur Entwässerung, wie Anschlüsse an den Abwasserkanal und Regenwasserversickerung, sowie Vorbehandlungsanlagen, sind genehmigungspflichtig. Ob Neubau, Umbau von Gebäuden oder gewerbliche Nutzungsänderung von Grundstücken: Sie müssen bei der SWO Netz GmbH (hier im Auftrag der Stadt Osnabrück tätig) vor Baubeginn mit dem Bauantrag einen Entwässerungsantrag stellen. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, gibt es grünes Licht für den Bau der Anlage. Den Antrag finden Sie unten zum Download.

Unser Service für Planer, Architekten oder Eigentümerinnen und Eigentümer: Wir beraten Sie gern, wenn Sie einen Entwässerungsantrag stellen möchten.

In Einzelfällen übernimmt die SWO Netz GmbH vor Ort auch die Abnahme der neu verlegten Grundleitungen. Dabei werden alle Leitungen in offener Bauweise kontrolliert. Nach der Verfüllung der Rohrgräben müssen Schmutzwasserkanäle und -schächte eine Dichtheitsprüfung bestehen.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Entwässerungsantrag

1. Antrag stellen

Vor Baubeginn stellen Sie als Bauherrin/Bauherr oder Ihr Fachplaner schriftlich den Entwässerungsantrag bei der SWO Netz und reichen die entsprechenden Unterlagen mit ein, z.B. Lageplan des Grundstücks und Grundrisse des Gebäudes.

2. Technische Prüfung

Wir als SWO Netz prüfen Ihren Antrag im Auftrag der Stadt Osnabrück anhand der eingereichten Unterlagen.

3. Genehmigung wird erteilt

Die Stadt Osnabrück erteilt die Genehmigung für Ihre geplante Entwässerung.

4. Bau

Sobald die Entwässerungsgenehmigung vorliegt, können Sie mit dem Bau beginnen.

5. Dichtheitsprüfung und Bestandsplan einreichen

Nach der Fertigstellung müssen die Schmutzwasserkanäle und -schächte eine Dichtheitsprüfung bestehen. Das Ergebnis dieser Prüfung reichen Sie gemeinsam mit einem Bestandsplan, der den Verlauf der Grundstücks-Entwässerungsanlage inklusive aller Schächte und technischen Einrichtungen dokumentiert, bei der SWO Netz ein.

Entwässerungsantrag

Vögel überfliegen das Nachklärbecken des Klärwerks in Eversburg
Vögel überfliegen das Nachklärbecken des Klärwerks in Eversburg

Hinweise für Gewerbe und Industrie

Gewerbliches und industrielles Abwasser kann Stoffe enthalten, die den Wasserabfluss im Kanal behindern oder die Wasserreinigung in der Kläranlage erschweren. Deshalb sind zusätzliche Angaben im Entwässerungsantrag einzureichen bzw. zu beantragen – nämlich

  • eine Betriebsbeschreibung,

  • Angaben zu anfallenden Abwasserströmen und Abwasser-Inhaltsstoffen

  • geplante Vorbehandlungsanlagen.

Den Entwässerungs-Genehmigungsbescheid erteilt die Stadt Osnabrück nach erfolgter Prüfung.

Für bestimmte Abwasserherkunftsbereiche sind in den Anhängen der Abwasserverordnungen (abgesehen von der Abwasserbeseitigungssatzung) Anforderungen definiert. Für diese Abwasserherkunftsbereiche ist zudem die Indirekteinleitergenehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

Ergänzende Formulare für Gewerbe und Industrie

Brennwertkessel: Wohin mit den Kondensaten?

Das Kondensat aus Brennwertkesseln hat einen pH-Wert im sauren Bereich. Deshalb muss es in speziellen Anlagen neutralisiert werden (in Abhängigkeit des Brennstoffes und der Feuerungsleistung).

Details dazu entnehmen Sie bitte dem folgenden Infoblatt.

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