Gleichbehandlungsbeauftragter
Jann Brooksiek

Nach § 7a Abs. 5 EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, wie die SWO Netz GmbH verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitenden ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.
Der aktuelle Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms ist nachfolgend veröffentlicht.
Berichte aus Vorjahren stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Gleichbehandlungsbericht der SWO Netz GmbH für das Jahr 2025
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten an die Bundesnetzagentur für das Jahr 2025
Kicker
Gleichbehandlungsbeauftragter
Jann Brooksiek