Navigation überspringen
Stromspeicher in einer Garage mit einer Ladestation für Elektroautos

Speicher anmelden

Sie möchten einen Stromspeicher installieren oder haben bereits eine Anlage geplant? Damit Ihr Speicher sicher und normgerecht betrieben werden kann, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.

Hier erfahren Sie, wann eine Anmeldung notwendig ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Anmeldeprozess bei uns abläuft.

Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

Die technischen Anforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz sind durch die Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4100 definiert.

Die Vorgaben werden durch den FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ und die TAB Niederspannung 2019 erweitert.

Bei Errichtung des Speichersystems zusammen mit einer neuen Erzeugungsanlage sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Einpoliger Übersichtsschaltplan inkl. aller Mess- und Schutzeinrichtungen, EnFluRi-Sensoren und ggf. weiterer Komponenten

Als Installateur erhalten Sie das Datenblatt für Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11 hier.

Fragen und Antworten

Muss jeder Stromspeicher angemeldet werden?

Ja. Grundsätzlich sind Stromspeicher beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Dies gilt auch für nachgerüstete Speicher.

Wie melde ich meinen Speicher bei der SWO Netz an?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch das von Ihnen beauftragte Fachunternehmen über unser NetzportalDieser Link führt zu einer externen Seite.

Sie sind Installateur? Dann erhalten Sie alle wichtigen Informationen auf unserer Partnerseite

Muss der Stromspeicher zusätzlich im Marktstammdatenregister registriert werden?

Ja. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist unabhängig von der Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.