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PV-Anlage anmelden

Anmeldung und Inbetriebsetzung einer Strom-Erzeugungsanlage

Wir freuen uns über den Anschluss Ihrer geplanten Erzeugungsanlage. Für die Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Gesamtleistung von 270 kW an das Niederspannungsnetz der SWO Netz GmbH finden Sie die entsprechenden Infos auf dieser Seite. Es gilt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Sie möchten eine Erzeugungsanlage mit einer Gesamtleistung von mehr als 270 kW an unser Netz anschließen? Bitte stimmen Sie dieses Vorhaben individuell mit uns ab.

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage
Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage

Ablauf des Anmeldeverfahrens einer Erzeugungsanlage bis 270 kW

Das Anmeldeverfahren Ihrer Erzeugungsanlage ist in mehrere Schritte gegliedert und erfolgt durch Ihren Elektrofachbetrieb. Mit dem entsprechenden Zugang zu unserem NetzportalDieser Link führt zu einer externen Seite kann dieser alle Bearbeitungsschritte komfortabel verfolgen und bei Bedarf auch nachträglich noch Angaben korrigieren.

Nach einer erfolgreichen Anmeldung werden Sie als Anlagenbetreiber und der Elektrofachbetrieb per E-Mail informiert.

Anmeldung Ihrer PV-Anlage in wenigen Schritten

Schritt 1: Netzverträglichkeitsprüfung

Für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 25 kWp / kW ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich. Für Anlagen mit geringerer Leistung kann die Anmeldung direkt erfolgen.

Für die Netzverträglichkeitsprüfung brauchen wir Angaben zum Betreiber und zu Art und Leistung der Erzeugungsanlage. Des Weiteren benötigen Sie einen aktuellen Lageplan, in dem der Standort der Anlage eingezeichnet ist.

Ein Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung kann durch Ihren Elektrofachbetrieb in unserem NetzportalDieser Link führt zu einer externen Seite gestellt werden.

Schritt 2: Einspeisezusage

Nach einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung senden wir dem Anlagenbetreiber per E-Mail eine Zusage über den Anschluss der Anlage.

Die Einspeisezusage enthält Informationen über den Netzverknüpfungspunkt sowie die reservierte Leistung der Erzeugungsanlage. Auf Wunsch erfolgt die Einspeisezusage auch auf postalischem Weg.

Die SWO Netz GmbH hält sich an eine Einspeisezusage für maximal sechs Monate gebunden. Wird eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von mehr als 25 kWp / kW innerhalb von sechs Monaten nach der Einspeisezusage nicht in Betrieb genommen, ist eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Schritt 3: Anmeldung

Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:

  • Lageplan, in dem der Standort der Anlage eingezeichnet ist

  • Einpoliger Übersichtsschaltplan inkl. aller Mess- und Schutzeinrichtungen und ggf. weitere Komponenten

  • Für Erzeugungseinheiten > 75A (ca. 50 kW): Prüfbericht Netzrückwirkungen

  • Sofern nach EEG oder KWKG ein Einspeisemanagement erforderlich ist: Bestellung eines Funk-Rundsteuer-Empfängers (FRE) oder einer Fernwirkanlage (FWA)

  • Soweit erforderlich: Nachweis für die Leistungsflussüberwachung am Netzverknüpfungspunkt

Bei der Anmeldung muss außerdem das gewählte Messkonzept angegeben werden. Eine Auswahl von möglichen Messkonzepten findet Ihr Installateur hier. Dieser Link führt zu einer externen Seite

Schritt 4: Inbetriebsetzung

Für die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage muss von Ihrem Elektrofachbetrieb ein Inbetriebsetzungsantrag (Zählerantrag) in unserem NetzportalDieser Link führt zu einer externen Seite gestellt werden. Der Inbetriebsetzungsantrag ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem geplanten Inbetriebsetzungstermin zu stellen. Das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll nach VDE-AR-N 4105 ist im Antrag hochzuladen.

Nach erfolgter Antragsstellung und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird die Inbetriebsetzung bei unserem Dienstleister für Messtechnik beauftragt. Der Anlagenbetreiber und der Elektrofachbetrieb werden hierüber per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

Nach Bearbeitung wird zwischen dem Anlagenerrichter und der SWO Netz GmbH der Termin der Inbetriebnahme und der Termin des erstmaligen Parallelbetriebes abgestimmt. An diesem Termin wird Ihr neuer Zähler montiert und die Anlage in Betrieb genommen.

Parallel hierzu wird die Erzeugungsanlage in das Abrechnungs- und Geodateninformationssystem der SWO Netz GmbH integriert. Dieser Aufwand wird gemäß veröffentlichten PreisblattDieser Link führt zu einer externen Seite dem Anlagenbetreiber in Rechnung gestellt.

Schritt 5: Registrierung im Marktstammdatenregister

Gemäß § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) müssen Sie Ihre EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister-WebportalDieser Link führt zu einer externen Seite registrieren. Ansprüche auf Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Ansprüche auf Zahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werden gem. § 23 Abs. 1 MaStRV grundsätzlich erst fällig, wenn der jeweilige Betreiber seine Einheit registriert hat. Dies gilt entsprechend für Abschlagszahlungen auf diese Zahlungen.

Bitte beachten Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses die SWO Netz GmbH als Anschluss-Netzbetreiber auszuwählen.

Ihre Angaben werden anschließend durch unsere Mitarbeitenden geprüft. Im Falle abweichender Angaben erhalten Sie über das MaStR-WebportalDieser Link führt zu einer externen Seite einen Hinweis mit der Bitte um Klärung.

Im Falle einer nicht fristgerecht erfolgten Registrierung ist gemäß § 52 EEG sowie § 13a KWKG eine Kürzung der Zahlungen bei der Auszahlung vorzunehmen.

Schritt 6: Abrechnung

Um Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen zu können und die Abrechnung korrekt zu erstellen, benötigen wir von Ihnen einige Angaben. Die können Sie uns ganz einfach über dieses FormularDieser Link führt zu einer externen Seite mitteilen.

Wie geht es danach weiter?

Nachdem wir die Daten hinterlegt haben, ist Ihre Erzeugungsanlage auszahlungsbereit. Unterjährig starten wir mit einem Abschlagsplan. Im 1. Quartal eines jeden Jahres erstellen wir eine Abrechnung über die tatsächliche Einspeisung für das Vorjahr.

Sollte noch kein intelligentes Messsystem verbaut sein, lassen Sie uns bitte zu den Jahresanfängen aktuelle Zählerstände beider Zählwerke (1.8.0 + 2.8.0) zukommen.

Sollten Sie die Abrechnungen per E-Mail wünschen, teilen Sie uns gerne Ihre Daten mit.

Hinweis zur aktuellen Bearbeitungszeit

Bitte haben Sie im Hinterkopf, dass wir weiterhin ein sehr hohes Aufkommen für neue Erzeugungsanlagen verzeichnen, weshalb die Bearbeitungszeit mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Wir bitten Sie in diesen Fällen um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

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Wichtig zu wissen:

Wichtig zu wissen: Sie erhalten die Einspeisung zu 100% vergütet - auch rückwirkend.

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FAQs zum Thema Einspeisung

Muss ich eine PV-Anlage anmelden?

Alle netzgekoppelten PV-Anlagen – also Anlagen, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind und ggf. Strom einspeisen können – müssen bei der SWO Netz angemeldet werden. Dabei spielt die Größe der Anlage zunächst keine Rolle. Auch im MarktstammdatenregisterDieser Link führt zu einer externen Seite müssen alle PV-Anlagen angemeldet werden.

Wie kann ich eine PV-Anlage bei der SWO Netz anmelden?

Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage kann bequem über das Netzportal der SWO Netz erfolgen. In der Regel laufen alle Anträge über Ihr Installationsunternehmen. Sprechen Sie sich am besten mit Ihrem Installateur ab, wer die Anmeldung und das Einreichen der Unterlagen übernimmt.

Wann muss ich meine PV-Anlage anmelden und was passiert danach?

Eine neue PV-Anlage muss schon vor der Installation beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei einer Leistung von unter 30 kWp gilt ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren, bei größeren Anlagen kann eine Netzanschlussprüfung notwendig sein, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. In jedem Fall gilt: Anträge müssen frühzeitig gestellt werden.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung. Nach der Genehmigung durch den Netzbetreiber kann die Anlage installiert und in Betrieb genommen werden. Ggf. wird anschließend der Zähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht.

Welche Unterlagen benötigt die SWO Netz zur Anmeldung meiner PV-Anlage?

Für Anlagen muss zunächst eine Netzverträglichkeitsprüfung durch die SWO Netz erfolgen.

Dazu benötigen wir:

  • Angaben zum Betreiber

  • Art der Anlage

  • Leistung der Anlage

  • Lageplan, auf dem der Standort der Anlage eingezeichnet ist

Fällt die Netzverträglichkeitsprüfung positiv aus, erhalten Sie die Zusage per Mail.
Für die Anmeldung benötigen wir:

  • Lageplan

  • einen einpoligen Übersichtsschaltplan inkl. aller Mess- und Schutzeinrichtungen sowie ggf. weitere Komponenten

Bei Erzeugungseinheiten > 75A:

  • einen Prüfbericht Netzrückwirkungen und gegebenenfalls

  • ggf. Nachweise bzw. Bestellungen für das Einspeisemanagement

Ich habe meine PV-Anlage ordnungsgemäß angemeldet. Wann erhalte ich Vertragsunterlagen?

Die Zahl der Anmeldungen für neue Anlagen befindet sich derzeit auf Rekordniveau. Deshalb liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei mehreren Monaten - wir bitten Sie entsprechend um Geduld.

Um Ihre Vertragsunterlagen schnellstmöglich auszustellen, ist es wichtig, dass alle benötigten Unterlagen vollständig bei uns vorliegen.

Ich warte noch auf die Vertragsunterlagen. Bekomme ich trotzdem meine Vergütung?

Auch wenn die Bearbeitung Ihres Anliegens in der Umsetzung ist: Sie erhalten – auch rückwirkend – die volle Einspeisevergütung für Ihre Anlage. Die bereits geleistete Einspeisung wird Ihnen zu 100 % vergütet.

Wer legt den Vergütungssatz für meinen eingespeisten Strom fest?

Der Vergütungssatz wird nicht durch die SWO Netz festgelegt, sondern von der Transparenzstelle der Bundesnetzagentur. Die aktuellen Sätze finden Sie hier.Dieser Link führt zu einer externen Seite

Änderung einer bestehenden Erzeugungsanlage

Die Änderung einer bestehenden Erzeugungsanlage kann uns von einem Elektrofachbetrieb auf dem Netzportal mitgeteilt werden.

Zu den möglichen Änderungen gehören unter anderem:

  • Nachträgliche Installation eines Speichersystems

  • Änderung des Messkonzeptes

  • Erweiterung einer Erzeugungsanlage innerhalb von 12 Monaten

  • Änderung und Außerbetriebnahme von Erzeugungsanlagen deren Einspeisevergütung ausgelaufen ist (Ü20-Anlagen) 

Ein Mann in Arbeitskleidung steht vor einem geöffneten Elektroverteilerkasten.
Ein Elektriker steht vor einem Sicherungskasten

Sie sind Installateur?

Damit Sie schnell die richtigen Unterlagen finden, haben wir alle wichtigen Dokumente zur Antragsstellung, Anmeldung und weiterführende Informationsmaterialien zentral für Sie gebündelt.

Zu den Downloads für EinspeiseanlagenDieser Link führt zu einer externen Seite