Erdgasflamme

Der Ukraine-Krieg und seine Auswirkungen auf die Gasversorgung

Der „Notfallplan Gas“ - Alarmstufe ausgerufen

Was bedeutet das für Privathaushalte und Unternehmen im Netzgebiet?


Am 23. Juni 2022 hat die Bundesregierung die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Nach der Frühwarnstufe, die seit März dieses Jahres galt, befinden wir uns nun in der zweiten von drei Eskalationsstufen. Der Grund dafür ist die Verringerung der russischen Gaslieferungen durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1.
 Wichtig für Sie: In der jetzigen Situation ergeben sich für Verbraucher in Osnabrück – egal ob Privathaushalte oder Industrie – noch keine konkreten Auswirkungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit.


Nun muss sich aber Deutschland darauf vorbereiten, dass russische Gaslieferungen ausfallen und es in der Folge zu erheblichen Störung der Gasversorgung in Deutschland kommen könnte. Dann musste man den Verbrauch beschränken. Wichtigste Botschaft: Hiervon wären zunächst nicht die Privathaushalte, sondern zuerst Industrie- und größere Gewerbekunden betroffen.

Längst hat auch die SWO Netz als Gasnetz-Betreiber in engem Schulterschluss mit den regionalen Unternehmen Informationen erhoben, auf deren Grundlage im Notfall über eine Verbrauchsreduzierung oder Abschaltung entschieden werden könnte, die im besten Fall vereinbar mit dem Produktionsprozess des Unternehmens ist. 


Dabei ist besonders wichtig: Wie steht es um die Auswirkungen einer Beschränkung für die Endverbraucherinnen – und Verbraucher? Da sind die Unternehmen gut beraten, möglichst konkrete Angaben zu machen, denn das kann für die Sicherstellung ihrer unterbrechungsfreien Gasversorgung entscheidend sein.

Doch einstweilen ist es nicht so weit. Es ist aber ganz klar geregelt, was im Falle eines Falles passiert.



  1. Die erste Stufe des Notfallplans ist die Frühwarnstufe: Die gilt dann, wenn es Hinweise dafür gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, das wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
  2. Dann folgt die Alarmstufe, die jetzt in Kraft ist: Bei einer Störung der Gasversorgung oder außergewöhnlich hohen Gasnachfrage, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, wird die Alarmstufe ausgerufen. Hier geht man aber davon aus, dass Markt ist noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Sprich: Die SWO Netz bleibt als örtlicher Netzbetreiber in der Verantwortung.
  3. Anders bei der dritten, der Notfallstufe: Sie ist gekennzeichnet durch eine außergewöhnlich hohe Gasnachfrage, erhebliche Störung der Gasversorgung oder andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen genügen in dieser Phase nicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich „nicht-marktbasierte“ Maßnahmen ergriffen werden müssen. Sprich: Der Staat muss eingreifen.   

Eine gesetzliche Pflicht zur kontinuierlichen Gasversorgung von Industrie- und Gewerbekunden gibt es nicht. Im Falle einer Versorgungskrise im Sinne der Notfallstufe geht es laut Gesetz darum, den lebenswichtigen Bedarf an Energie zu sichern. Der Bundesnetzagentur oder zuständigen Landesbehörden wird dann die Aufgabe des sogenannten Lastverteilers übertragen, also im Falle Osnabrücks die der SWO Netz.


Auf der anderen Seite stehen die sogenannten „geschützten Kunden“. 


Dazu gehören folgende Gruppen:

  • Haushaltskunden
  • Grundlegende soziale Dienste (z.B. Gesundheitswesen, stationäre Pflegeeinrichtungen oder Hospize, Not- und Sicherheitseinrichtungen, Bildungseinrichtungen);
  • Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden oder die „grundlegenden sozialen Dienste" bereitstellen.
  • Gasversorgungsunternehmen, also auch die Stadtwerke Osnabrück, die diese geschützten Kunden beliefern, sind verpflichtet, die Versorgung auch im Falle einer teilweisen Unterbrechung der Versorgung mit Erdgas oder im Falle außergewöhnlich hoher Gasnachfrage zu gewährleisten. Darauf müssen sich die Versorger entsprechend vorbereiten – und tun das natürlich auch. Versorgungssicherheit für Private ist auch in Krisenzeiten gegeben.

Die „geschützten Kunden“ sind also von der Betrachtung erst einmal auszunehmen, zusätzlich gibt es das Kriterium des „lebenswichtigen Bedarfs“. Aber sonst gibt es bislang keine gesetzlich festgelegte Abschaltreihenfolge. Gasverbraucher, die nicht zur geschützten Kundengruppe gehören, müssen daher prinzipiell damit rechnen, dass die Maßnahmen, die der Katalog hergibt, zuerst ihnen gegenüber ergriffen werden. Das kann die Anordnung sein, den Gasverbrauch zu reduzieren, Erdgas durch Erdöl oder andere Brennstoffe zu ersetzen, keinen Strom aus Gas zu produzieren und anderes mehr.

Niemand wünscht sich, dass solche Szenarien erforderlich werden. Sollte es aber doch so weit kommen, wird die SWO Netz GmbH, als 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Osnabrück, gewohnt verlässlich ihren Teil der Verantwortung übernehmen, um die gesamtstaatliche Herausforderung zu meistern. 


Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.







Weiterführende Informationen für Unternehmen und Gewerbe

Vom Bundesministrium Wirtschaft und Energie

Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland

Vom Bundesministrium Wirtschaft und Energie

Krisenmanagement im Fall eines Versorgungsengpasses -für Industrien und Gewerbe

Tägliches Update der Bundesnetzagentur

Informationen der BNetzA zur aktuellen Lage

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V

Zur aktuellen und zukünftigen Erdgasversorgung Deutschlands

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